Beihilferegelung „e-MOVE RO” (2)

Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur startet die staatliche Beihilferegelung „e-MOVE RO”, die Investitionen in emissionsfreie Mobilitätsinfrastruktur unterstützt. Die Regelung gilt bis zum 31. Dezember 2028, Zahlungen sind bis zum 31. Dezember 2030 möglich. Die Finanzierung erfolgt durch Zuschüsse aus dem Modernisierungsfonds.

Förderfähige Investitionen

Förderfähig sind Projekte, die Folgendes betreffen:

  • Teilmaßnahme 1: Bau, Installation, Modernisierung oder Erweiterung von Ladeinfrastruktur, einschließlich Anschluss- und Installationskosten.
  • Teilmaßnahme 2: wie Teilmaßnahme 1, zusätzlich mit Eigenproduktion erneuerbarer Energie und Speichereinheiten.

Anforderungen an öffentliche Ladeinfrastruktur

  • Mindestens 2 AC-Ladepunkte (22 kW), 2 DC-Ladepunkte (150 kW) und mindestens 1 DC HPC-Ladepunkt (350 kW), wo gerechtfertigt.
  • Infrastruktur muss intelligentes Laden ermöglichen.
  • Rund-um-die-Uhr diskriminierungsfreier Zugang, mit weit verbreiteten elektronischen Zahlungsmethoden.
  • Nutzerentgelte müssen den Marktpreisen entsprechen.

Höhe und Intensität der Beihilfe

  • Maximaler Zuschuss pro Begünstigten: 25 Mio. EUR.
  • Die Beihilfe darf 40 % des Gesamtbudgets der Regelung nicht überschreiten.
  • Maximalintensität: 100 % der förderfähigen Kosten, im Rahmen eines wettbewerblichen Ausschreibungsverfahrens.

Förderfähige Kosten

  • Teilmaßnahme 1: Kosten für Ladeinfrastruktur und Anschlussarbeiten.
  • Teilmaßnahme 2: wie Teilmaßnahme 1, zusätzlich mit Investitionen in erneuerbare Energieerzeugung und -speicherung vor Ort.
  • Mehrwertsteuer und andere nicht förderfähige Ausgaben sind ausgeschlossen.

Umsetzung

Die Regelung basiert auf einem wettbewerblichen Ausschreibungsverfahren. Auswahlkriterien der Projekte:

  • Höhe der beantragten Beihilfe pro installiertem kW,
  • Nutzung erneuerbarer Energie.

Konforme Projekte werden nach Punktzahl gereiht und im Rahmen des verfügbaren Budgets gefördert.