Die Verordnung des Finanzministeriums Nr. 1421/2025, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 786 und in Kraft seit dem 22. August 2025, regelt die Verschiebung der Fristen für bestimmte Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Gemäß der neuen Bestimmungen erhalten Unternehmen, die ab den Geschäftsjahren 2025 und 2026 zur Erstellung einer Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet gewesen wären, einen zweijährigen Aufschub dieser Pflicht.
Neue Anwendungsfristen
- Verpflichtungen, die ursprünglich für das Geschäftsjahr 2025 (Bericht 2026) galten, gelten nun ab dem Geschäftsjahr 2027 (Bericht 2028).
- Verpflichtungen, die ursprünglich für das Geschäftsjahr 2026 (Bericht 2027) galten, gelten nun ab dem Geschäftsjahr 2028 (Bericht 2029).
Betroffene Unternehmen
- 2025 wird zu 2027 für:
- mittelgroße und große Unternehmen, die zum Bilanzstichtag mindestens zwei der folgenden Kriterien überschreiten (gemäß MF-Verordnungen 1.802/2014 und 2.844/2016): Gesamtvermögen – 25.000.000 RON, Nettoumsatz – 50.000.000 RON, durchschnittliche Mitarbeiterzahl – 50;
- Muttergesellschaften großer Unternehmensgruppen (außer denjenigen, die bereits seit dem Geschäftsjahr 2024 berichtspflichtig sind);
- mittelgroße und große Unternehmen, die den IFRS-basierten Rechnungslegungsvorschriften für bestimmte staatliche Unternehmen unterliegen, sofern sie die oben genannten Kriterien überschreiten.
- 2026 wird zu 2028 für:
- Unternehmen, deren Wertpapiere zum Handel an einem geregelten Markt zugelassen sind und die die oben genannten Kriterien nicht überschreiten (MF-Verordnung 2.844/2016).
Kontext
Die Nachhaltigkeitsberichterstattung, die Anfang 2024 als schrittweiser Ersatz für die nichtfinanzielle Erklärung eingeführt wurde, soll Informationen zu folgenden Bereichen bereitstellen:
- Umweltfaktoren,
- soziale Faktoren und Menschenrechte,
- Governance und weitere Nachhaltigkeitsaspekte.
Die Berichterstattung ist Bestandteil des Lageberichts und soll die rumänische Praxis an die europäischen Standards für Transparenz und Unternehmensverantwortung anpassen.