Situation:
Eine rumänische Gesellschaft, nicht umsatzsteuerpflichtig, erbringt Rechtsberatungsleistungen und überschreitet im August 2025 die Grenze von 300.000 RON, nachdem sie eine Rechnung über 35.000 RON an einen rumänischen Kunden gestellt hat. Die Frage lautet: wie erfolgt die Registrierung als Umsatzsteuerpflichtiger?
Rechtlicher Rahmen:
- Nach Art. 310 Abs. (6) des Steuergesetzbuchs muss ein Steuerpflichtiger, der die Befreiungsgrenze überschreitet, innerhalb von 10 Tagen die Registrierung zur Umsatzsteuer gemäß Art. 316 beantragen.
- Als Datum der Überschreitung gilt der erste Tag des Folgemonats.
- Das Befreiungsregime gilt bis zum Datum der tatsächlichen Registrierung.
Registrierungsprozess:
- Die Registrierung erfolgt über das Formular 700, das ausschließlich online über das ANAF-Portal eingereicht wird.
- Formular 700 wird verwendet für:
- USt-Registrierung nach Überschreiten der Grenze (Art. 316 Abs. 1 lit. b),
- Änderungen im USt-Steuerstatus,
- Abmeldung von der USt.
- Die Steuerbehörde stellt ein USt-Registrierungszertifikat mit Angabe des Registrierungsdatums und der zugeteilten USt-Nummer aus.
Zusätzliche Aspekte:
- Bei der Registrierung muss das Unternehmen den neu berechneten Jahresumsatz angeben (Art. 322 Abs. (4) Steuergesetzbuch).
- Überschreitet dieser Umsatz 100.000 EUR (zum BNR-Kurs des Vorjahres), ist der Besteuerungszeitraum monatlich.
- Wird dieser Betrag nicht überschritten, gilt der Quartalszeitraum, außer es wurden bereits vor der USt-Registrierung innergemeinschaftliche Erwerbe getätigt.
Fazit:
- Das Unternehmen muss innerhalb von 10 Tagen das Formular 700 online über ANAF einreichen.
- Das Befreiungsregime endet mit der wirksamen Registrierung.
- Der Besteuerungszeitraum (Monat oder Quartal) hängt vom neu berechneten Jahresumsatz ab.
- Die Registrierung gilt ab dem Datum der Ausstellung des USt-Zertifikats.