Renovierungs- und Bauleistungen an juristische Personen in der EU – Steuerliche Aspekte

Situation:
Ein neu gegründetes rumänisches Unternehmen beabsichtigt, Bauleistungen (Innenrenovierungen) in Belgien für steuerpflichtige Personen mit gültiger belgischer USt-Nummer zu erbringen. Der alleinige Gesellschafter, zugleich Geschäftsführer, wird die Renovierungsarbeiten persönlich ausführen.

Rechtlicher Rahmen:
Nach Art. 278 Abs. (4) Buchst. a) des rumänischen Steuergesetzbuchs gilt für Leistungen im Zusammenhang mit unbeweglichen Sachen (einschließlich Renovierung, Instandhaltung, Reparatur und Montage), dass der Leistungsort dort liegt, wo sich die Immobilie befindet – in diesem Fall Belgien.
Die Durchführungsbestimmungen (Punkt 16) stellen klar, dass diese Leistungen unmittelbar mit der Immobilie verbunden sind und daher eine Ausnahme von der allgemeinen Ortsregelung darstellen.

Steuerliche Auswirkungen:

  • Bauleistungen, die in Belgien erbracht werden, sind NICHT in der zusammenfassenden Meldung (Formular 390) anzugeben.
  • Die von der rumänischen Gesellschaft ausgestellte Rechnung darf keine rumänische Umsatzsteuer enthalten, da der Leistungsort Belgien ist.
  • Das Unternehmen muss die belgischen Steuerregelungen prüfen:
    • Wenn das belgische Recht das Reverse-Charge-Verfahren zulässt, schuldet der belgische Leistungsempfänger die Umsatzsteuer.
    • Andernfalls muss sich das rumänische Unternehmen in Belgien für Umsatzsteuerzwecke registrieren und die Steuer dort entrichten.

Fazit:
Für Renovierungsleistungen an juristische Personen in Belgien gilt:

  • Leistungsort ist Belgien,
  • keine Meldung in Formular 390,
  • Rechnungsstellung ohne rumänische USt,
  • verpflichtende USt-Registrierung in Belgien, falls das Reverse-Charge-Verfahren nicht anwendbar ist.