Änderungen der Methodischen Normen zur Anwendung des Steuergesetzbuchs – Anwendungsbereich der Mehrwertsteuersätze

Im Amtsblatt Nr. 715 vom 31. Juli 2025 wurde die Regierungsverordnung Nr. 602/2025 veröffentlicht, mit der Titel VII – „Mehrwertsteuer“ der Methodischen Normen zur Anwendung des Gesetzes Nr. 227/2015 über das Steuergesetzbuch, genehmigt durch Regierungsverordnung Nr. 1/2016, geändert und ergänzt wird.

Die neuen Bestimmungen passen die methodischen Normen an die Vorschriften des Steuergesetzbuchs bezüglich der Änderungen der Mehrwertsteuersätze an, wie sie durch das Gesetz Nr. 141/2025 über bestimmte steuer- und haushaltspolitische Maßnahmen eingeführt wurden.

Die Änderungen treten am 1. August 2025 in Kraft und betreffen den Umfang und die Höhe der Mehrwertsteuersätze.

Wesentliche Änderungen umfassen:

  • Erhöhung des Standardsatzes der Mehrwertsteuer von 19 % auf 21 %;
  • Einführung eines einheitlichen ermäßigten Mehrwertsteuersatzes von 11 %, der sowohl auf bisher mit 5 % besteuerte Umsätze als auch auf bestimmte Umsätze mit 9 % angewendet wird;
  • Änderung der Punkte 36–38 der Methodischen Normen zur Anwendung von Titel VII des Steuergesetzbuchs zur Anpassung an die neuen gesetzlichen Bestimmungen.

Darüber hinaus werden, angesichts der eingeschränkten Produktpalette an Lebensmitteln, für die der ermäßigte Mehrwertsteuersatz gilt, die Definitionen „Lebensmittel für den menschlichen Verzehr“ und „Lebensmittel für den tierischen Verzehr“ (Tierfutter) eingeführt. Diese beziehen sich auf die einschlägige EU-Gesetzgebung – Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren im Bereich der Lebensmittelsicherheit.