Das Gesetz Nr. 141 vom 25.07.2025, veröffentlicht im Amtsblatt am 25. Juli 2025, bringt bedeutende Änderungen mit direktem Einfluss auf Arbeitsverhältnisse und das Personalmanagement. Ab dem 1. August 2025 müssen Arbeitgeber wichtige Änderungen in Bezug auf den Status der Mitversicherten und die Höhe der Entschädigungen bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit berücksichtigen.
Die erste wesentliche Änderung betrifft den Wegfall des Status als Mitversicherter. Bis zum 31. August 2025 bleiben Ehepartner oder unterhaltsberechtigte Elternteile eines Arbeitnehmers weiterhin nach den bisherigen Regeln im öffentlichen Gesundheitssystem versichert. Ab dem 1. September 2025 entfällt diese Möglichkeit, und die betroffenen Personen können nur noch durch individuelle Beitragszahlungen an die ANAF krankenversichert bleiben.
Verfahrenstechnisch erfolgt dies durch die jährliche Abgabe der einheitlichen Erklärung (Formular 212) und die Zahlung des Krankenversicherungsbeitrags für jede Person einzeln. Der Beitrag wird berechnet, indem ein Satz von 10 % auf eine Bemessungsgrundlage von sechs Bruttomindestlöhnen (gültig am 1. Januar) angewendet wird. Für das Jahr 2025 beträgt die Bemessungsgrundlage 24.300 Lei, was einem Jahresbeitrag von 2.430 Lei entspricht. Die Zahlung erfolgt in zwei Raten: 25 % bei Einreichung der Erklärung (607,5 Lei) und 75 % bis zum 25. Mai des Folgejahres (1.822,5 Lei).
Die zweite Änderung betrifft die Entschädigungen bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit infolge gewöhnlicher Erkrankungen oder Unfällen außerhalb der Arbeit. Ab dem 1. August 2025 variiert die Bruttohöhe der Entschädigung je nach Dauer der Krankschreibung. Für Krankschreibungen von bis zu 7 Tagen gilt ein Satz von 55 % der Bemessungsgrundlage; bei 8 bis 14 Tagen beträgt der Satz 65 %; und für längere Zeiträume über 15 Tage steigt der Satz auf 75 %. Bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen bleibt der feste Satz von 75 % unabhängig von der Dauer bestehen.
Wichtig ist, dass für ärztliche Atteste, die als Fortsetzung von vor dem 31. Juli 2025 begonnenen Krankschreibungen ausgestellt werden, die bisherigen Regeln gelten. Dies erfordert besondere Sorgfalt bei der Bearbeitung medizinischer Unterlagen, um Fehlanwendungen der Prozentsätze zu vermeiden.
Diese Maßnahmen wirken sich nicht nur auf die Verwaltung von Arbeitnehmerleistungen aus, sondern machen auch eine Aktualisierung interner Verfahren zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben erforderlich. Besonders die HR- und Lohnbuchhaltungsabteilungen sollten klare Informationen an die Mitarbeiter vorbereiten und ihre Systeme anpassen, um Fehler oder Verzögerungen zu vermeiden.