Der FIAM ist ein standardisiertes Formblatt, das auf der Grundlage der Ergebnisse der Untersuchungsakte ausgefüllt wird. Es enthält wesentliche Informationen: Angaben zur verletzten Person, Beschreibung des Unfalls, Umstände, Ort und Zeitpunkt des Unfalls, Ausrüstung, Ausbildung, Risiken und die Schlussfolgerung des Ausschusses, ob es sich um einen Arbeitsunfall handelt oder nicht.
Nach den Rechtsvorschriften wird ein Ereignis als Arbeitsunfall anerkannt, wenn es bestimmte kumulative Bedingungen erfüllt: Es hat sich bei der Arbeit oder im Zusammenhang mit der Arbeit ereignet, es hat einen Personenschaden (oder den Tod) verursacht, und es besteht ein ursächlicher Zusammenhang zwischen der Arbeit und dem Unfall. Das FIAM stellt genau fest, ob diese Bedingungen erfüllt sind.
Für den Arbeitnehmer ist die FIAM unerlässlich, um gesetzliche Ansprüche zu erhalten: Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfällen, Entschädigung, Rehabilitation, Invaliditätsrente usw. Für den Arbeitgeber ist der Inhalt der FIAM ausschlaggebend dafür, ob der Unfall in die amtliche Statistik aufgenommen wird, ob Abhilfemaßnahmen erforderlich sind oder ob eine gesetzliche Haftung entstehen kann.
Wie und an wen dieses Dokument ausgestellt wird
Sobald die Unfalluntersuchung abgeschlossen ist, erstellt der Ausschuss eine Akte, die alle Beweise, Aussagen, Fotos, Schulungsunterlagen und den Präventionsplan enthält. Auf der Grundlage dieser Akte wird der FIAM erstellt und von den Mitgliedern des Ausschusses und gegebenenfalls vom Arbeitsinspektor unterzeichnet. Das FIAM wird dann dem verletzten Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber übermittelt, wobei eine Kopie an die ITM geht.
Es ist wichtig zu wissen, dass der FIAM nicht nur ein bürokratisches Formular ist – er hat rechtlichen Wert und kann vor Gericht angefochten werden, wenn eine der Parteien mit den Schlussfolgerungen nicht einverstanden ist. Das Dokument muss daher mit äußerster Sorgfalt und Objektivität erstellt werden und sich auf eindeutige Beweise stützen.
Aus diesem Grund sollte jeder Arbeitgeber das FIAM ernst nehmen, nicht nur als rechtliche Verpflichtung, sondern auch als wichtiges Instrument zur Vorbeugung ähnlicher Vorfälle.