Zwischendividenden im Jahr 2025 – Wichtige Aspekte

Die Vorschriften über Zwischendividenden in Rumänien wurden in den letzten Jahren wesentlich geändert, insbesondere durch Gesetz Nr. 163/2018, das das Rechnungslegungsgesetz Nr. 82/1991 und das Gesellschaftsgesetz Nr. 31/1990 änderte.

Diese Änderungen erlauben eine vierteljährliche Gewinnausschüttung an Gesellschafter oder Aktionäre auf Basis von Zwischenabschlüssen.

📌 Rechtlicher Rahmen

Gemäß Art. 67 Abs. (2) des Gesetzes Nr. 31/1990 können Dividenden vierteljährlich, anteilig am eingezahlten Stammkapital, auf Basis von Zwischenabschlüssen ausgeschüttet werden, mit späterer Anpassung in den Jahresabschlüssen. Die Differenzen sind innerhalb von 60 Tagen nach Genehmigung der Jahresabschlüsse zu zahlen.

Art. 19 Abs. (3^1) des Rechnungslegungsgesetzes Nr. 82/1991 sieht vor, dass die vierteljährliche Gewinnausschüttung innerhalb der Grenzen des vierteljährlichen Nettogewinns, bereinigt um Rücklagen und Verlustvorträge, auf Basis der von der Gesellschafterversammlung genehmigten Zwischenabschlüsse erfolgen kann.

Nach Art. 28 Abs. (8^1) müssen Zwischenabschlüsse nur dann erstellt werden, wenn Zwischendividenden ausgeschüttet werden. Diese Abschlüsse haben einen Sonderzweck und sind innerhalb von 30 Tagen nach Genehmigung beim Finanzamt einzureichen, gemäß OMFP 3067/2018.

📌 Erforderliche Unterlagen

Zur Ausschüttung von Zwischendividenden im Jahr 2025 muss das Unternehmen Folgendes erstellen:

  • Beschluss der Gesellschafterversammlung über Genehmigung der Zwischenabschlüsse und Ausschüttung.
  • Zwischenabschlüsse, erstellt nach Inventur und innerhalb von 30 Tagen beim Finanzamt eingereicht.
  • Formular 100 für die Dividendensteuer (10 %), bis zum 25. des Folgemonats der Zahlung.
  • Formular 205 für an natürliche Personen gezahlte Dividenden, bis zum 28. Februar 2026.