Unterweisung Dritter beim Betreten der Betriebsstätte: Gesetzliche Pflicht, keine Option

Jede Person, die mit Zustimmung des Arbeitgebers ein Unternehmen betritt – sei es als Besucher, Subunternehmer, externer Partner oder Lieferant – unterliegt automatisch den Arbeitsschutzvorschriften. Daher ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, sicherzustellen, dass diese Personen vor Betreten oder Ausübung einer Tätigkeit im Betrieb entsprechend unterwiesen werden.

Diese Verpflichtung ergibt sich aus Artikel 20 Absatz (5) der Regierungsverordnung Nr. 1425/2006, die vorschreibt, dass alle Personen, die im Betrieb tätig sind – unabhängig von ihrer vertraglichen Bindung –, vor Beginn ihrer Tätigkeit im Bereich Arbeitsschutz unterwiesen werden müssen.

Die Unterweisung erfolgt durch einen Beauftragten des Arbeitgebers mit entsprechenden Aufgaben im Bereich Arbeitsschutz und muss durch Unterschrift in einem speziellen Formular oder Register dokumentiert werden. Dieser Nachweis ist im Falle einer Kontrolle oder eines Vorfalls unerlässlich.

Unabhängig vom rechtlichen Status der Person liegt die Verantwortung für die Unterweisung beim Arbeitgeber, der den Tätigkeitsbereich verwaltet.

Welche Risiken bestehen bei fehlender Unterweisung?

Die Missachtung dieser Verpflichtung kann zu folgenden Konsequenzen führen:

  • Verwaltungsstrafen durch die Arbeitsinspektion (ITM);
  • Haftung im Falle eines Unfalls – auch wenn die betroffene Person nicht direkt angestellt ist;
  • Betriebsstörungen bei umfassenden Kontrollen oder Audits.

Empfehlung von Fachleuten

Jedes Unternehmen sollte ein klares internes Verfahren zur Unterweisung Dritter implementieren, es in den Präventions- und Schutzplan aufnehmen und sicherstellen, dass es dem Zugangspersonal bekannt ist. Darüber hinaus wird empfohlen, ein Standardformular für Besucherunterweisungen zu verwenden und ein separates Register zu führen.

Die Unterweisung ist keine reine Formalität – sie ist ein wirksames Präventionsinstrument, das sowohl das Unternehmen als auch temporär anwesende Personen schützt.