Das nationale RO e-Transport-System ist ein zentrales Element der digitalen Transformation der rumänischen Steuerverwaltung (ANAF) und zielt darauf ab, die Fähigkeit zur Bekämpfung von Steuerbetrug zu erhöhen. Es ermöglicht eine einheitliche Verwaltung und wirksame Kontrolle von Straßentransporten mit hochgradig steuerlich risikobehafteten Gütern im Inland und international.
In den Jahren 2024 und 2025 wurde die Eilverordnung Nr. 41/2022, die das System regelt, mehrfach geändert. Die wichtigsten Änderungen betreffen:
- Einführung einer Meldepflicht für internationale Warentransporte für bestimmte Nutzer;
- Ausnahmen von der Meldepflicht für bestimmte Transporte;
- Klärung der Ordnungswidrigkeitenregelungen für Wirtschaftsbeteiligte;
- Vorübergehende Aussetzung bestimmter Verpflichtungen zur Datenübermittlung über die Fahrzeugposition.
Hauptpflichten
Die Meldepflicht im RO e-Transport-System gilt für:
- Rumänische Lieferanten bei inländischen Transaktionen;
- Wirtschaftsbeteiligte, die Güter zwischen zwei Orten in Rumänien befördern.
Für internationale Transporte liegt die Meldepflicht je nach Geschäftsvorgang bei Empfängern, Lieferanten, Lagerhaltern oder Dienstleistern aus Rumänien.
Straßentransportunternehmen sind verpflichtet:
- Fahrzeuge mit satellitengestützten Ortungsgeräten auszustatten;
- Die Datenübermittlung während der gesamten Transportstrecke zu gewährleisten;
- Dem Fahrer den vom System generierten UIT-Code bereitzustellen;
- Das Ortungsgerät vor Fahrtantritt zu aktivieren und nach Lieferung zu deaktivieren.
Fahrer müssen bei Kontrollen durch ANAF, Zollbehörden oder Polizei Transportdokumente und den UIT-Code vorlegen.
Ausnahmen
Folgende Transporte sind von der Meldepflicht befreit:
- Transporte für diplomatische Vertretungen, internationale Organisationen, NATO;
- Transport verbrauchsteuerpflichtiger Waren im Suspensionsverfahren;
- Transporte durch Postdienstleister.
Systeminfrastruktur
Das System umfasst:
- IT-Module zur Verwaltung der Transporte;
- Kostenlose Apps zur Ortungsdatenübertragung;
- Vernetzung mit Überwachungssystemen (Kameras, Sensoren);
- Geräte zur Routenverfolgung und integrierter Datenanalyse.
Wirtschaftsbeteiligte müssen im virtuellen Raum (SPV) registriert sein – direkt oder über einen gesetzlichen Vertreter bzw. Bevollmächtigten.