Im Geschäftsleben ist die Anmietung von Räumlichkeiten – sei es für Büros, Produktion, Lagerung oder Handel – weit verbreitet. Doch nur wenige Unternehmer sind sich bewusst, dass neben den kommerziellen Klauseln auch strenge gesetzliche Verpflichtungen zum Brandschutz bestehen, die vertraglich festgehalten werden müssen.
Gemäß Art. 19 Buchst. h) der Allgemeinen Brandschutzvorschriften muss bei der vorübergehenden Übertragung des Nutzungsrechts an einer Immobilie – etwa durch Miet-, Leih- oder andere Überlassungsverträge – eine schriftliche Vereinbarung über die jeweiligen Pflichten im Bereich Brandverhütung und -bekämpfung abgeschlossen werden.
Was beinhaltet diese Verpflichtung konkret?
Der Mietvertrag muss eine Anlage oder eine spezielle Klausel enthalten, in der:
- Die Verantwortlichkeiten des Eigentümers und des Mieters hinsichtlich der Brandschutzmaßnahmen klar geregelt werden;
- Festgelegt wird, wer die Erstlöschmittel (z. B. Feuerlöscher, Hydranten) bereitstellt;
- Bestimmt wird, wer für die Schulung des Personals verantwortlich ist;
- Die Wartungspflichten für Brandmelde-, Alarm- und Löschanlagen geregelt werden, sofern solche Anlagen vorhanden sind.
Diese Vereinbarung soll rechtliche Unklarheiten und Konflikte im Ernstfall vermeiden und eine koordinierte sowie effektive Reaktion im Notfall ermöglichen.
Warum ist diese Vorschrift wichtig?
Die Missachtung von Art. 19 Buchst. h) kann zu:
- Zivil-, ordnungsrechtlicher oder strafrechtlicher Haftung im Brandfall führen;
- Problemen bei der Zusammenarbeit mit Kontrollbehörden (Feuerwehr, Arbeitsaufsicht);
- Möglichen Leistungsverweigerungen seitens der Versicherer im Schadensfall führen.
Diese Vorschrift gilt unabhängig von der Größe oder Art des gemieteten Raumes und betrifft sowohl juristische Personen als auch öffentliche Einrichtungen und lokale Behörden.
Empfehlung der Fachleute
Jeder Mietvertrag sollte nicht nur rechtlich und finanziell, sondern auch aus Sicht des Arbeits- und Brandschutzes geprüft werden. Die Einbindung eines Brandschutzfachmanns (z. B. eines technischen PSI-Beauftragten oder Risikobewerters) ist entscheidend für die Ausarbeitung der Vereinbarung, die klare Zuweisung der Pflichten und die Vermeidung zukünftiger Risiken.
In einem zunehmend strengen gesetzlichen Umfeld schützt proaktives Handeln nicht nur Vermögenswerte und Menschenleben, sondern verschafft auch einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Partnern und Behörden.