Frist zur Einreichung der Jahresabschlüsse für 2024

Für das Geschäftsjahr 2024 ist der 2. Juni 2025 der Stichtag zur Einreichung der Jahresabschlüsse. Dieser Termin gilt für bestimmte Kategorien von Unternehmen.

Wer muss die Jahresabschlüsse bis zum 2. Juni 2025 einreichen:

  • Handelsgesellschaften;
  • nationale Gesellschaften oder Unternehmen;
  • selbstständige staatliche Unternehmen;
  • nationale Forschungs- und Entwicklungsinstitute;
  • ausländische juristische Personen, die ihre Geschäftsführung effektiv in Rumänien ausüben;
  • Zweigstellen ohne eigene Rechtspersönlichkeit in Rumänien, die zu ausländischen Unternehmen gehören (ausgenommen Zweigstellen von Unternehmen aus dem Europäischen Wirtschaftsraum).

Pflicht zur Abschlussprüfung

Mittelgroße, große und öffentlich relevante Unternehmen müssen ihren Jahresabschluss prüfen lassen.

Die Prüfungspflicht gilt auch, wenn ein Unternehmen in zwei aufeinanderfolgenden Jahren mindestens zwei der folgenden drei Schwellenwerte überschreitet:

  • Gesamtvermögen über 16.000.000 RON;
  • Nettoumsatz über 32.000.000 RON;
  • durchschnittlich mindestens 50 Mitarbeiter pro Jahr.

Werden diese Schwellenwerte zwei Jahre lang nicht überschritten, entfällt die Prüfungspflicht.

Pflicht zur internen Revision

Unternehmen mit gesetzlicher Abschlussprüfung müssen auch eine interne Revision gemäß Gesetz Nr. 162/2017 durchführen. Verstöße können mit Geldbußen zwischen 50.000 RON und 100.000 RON geahndet werden.

Wer unterzeichnet die Jahresabschlüsse:

  • der gesetzliche Vertreter (z. B. Geschäftsführer oder Vorstand);
  • der Finanzdirektor, Hauptbuchhalter oder eine andere gesetzlich befugte Person.

Genehmigung der Jahresabschlüsse

Gemäß dem aktualisierten Gesellschaftsgesetz Nr. 31/1990 müssen die Jahresabschlüsse von der Hauptversammlung der Gesellschafter oder Aktionäre genehmigt werden.