Ausgangssituation:
Eine in Rumänien ansässige natürliche Person erzielt im Jahr 2024 folgende Einkünfte aus Spanien:
- Mieteinnahmen: 80.000 Lei
- Dividenden: 20.000 Lei
- Bankzinsen: 300 Lei
Frage:
Welche Steuern und Beiträge sind im Formular 212 zu erklären?
Lösung:
Nach rumänischem Steuerrecht müssen natürliche Personen ihre ausländischen Einkünfte im Formular 212 angeben und die geschuldeten Steuern berechnen. Die Anwendung der Doppelbesteuerungsabkommen ist zu berücksichtigen.
- Einkommensteuer
- Je nach Einkunftsart wird eine Steuer von 10 % erhoben.
- Ohne Nachweis der Steuerzahlung im Ausland ist die volle Steuer in Rumänien zu zahlen.
Erklärte Beträge:
- Bruttoeinkommen: 100.300 Lei
- In Rumänien geschuldete Steuer: 10.030 Lei
- Im Ausland gezahlte Steuer: 0 Lei
- Steueranrechnung: 0 Lei
- Krankenversicherungsbeitrag (CASS)
Da das Gesamteinkommen den Schwellenwert von 24 Mindestbruttolöhnen (24 x 3.300 Lei = 79.200 Lei) übersteigt, ist ein fester Krankenversicherungsbeitrag zu zahlen:
- Berechnungsgrundlage: 100.300 Lei
- Geschuldeter Beitrag: 7.920 Lei
Im Formular ist anzukreuzen:
„Ich habe im Jahr 2024 Einkünfte in Höhe von mindestens 24 Mindestlöhnen erzielt.“
Fazit:
Die in Rumänien zu zahlenden Beträge betragen:
- 10.030 Lei Einkommensteuer (sofern keine Nachweise für Steuerzahlung in Spanien)
- 7.920 Lei Krankenversicherungsbeitrag