Auslandseinkünfte – Einheitliche Steuererklärung (Fallbeispiel)

Ausgangssituation:
Eine in Rumänien ansässige natürliche Person erzielt im Jahr 2024 folgende Einkünfte aus Spanien:

  • Mieteinnahmen: 80.000 Lei
  • Dividenden: 20.000 Lei
  • Bankzinsen: 300 Lei

Frage:
Welche Steuern und Beiträge sind im Formular 212 zu erklären?

Lösung:

Nach rumänischem Steuerrecht müssen natürliche Personen ihre ausländischen Einkünfte im Formular 212 angeben und die geschuldeten Steuern berechnen. Die Anwendung der Doppelbesteuerungsabkommen ist zu berücksichtigen.

  1. Einkommensteuer
  • Je nach Einkunftsart wird eine Steuer von 10 % erhoben.
  • Ohne Nachweis der Steuerzahlung im Ausland ist die volle Steuer in Rumänien zu zahlen.

Erklärte Beträge:

  • Bruttoeinkommen: 100.300 Lei
  • In Rumänien geschuldete Steuer: 10.030 Lei
  • Im Ausland gezahlte Steuer: 0 Lei
  • Steueranrechnung: 0 Lei
  1. Krankenversicherungsbeitrag (CASS)

Da das Gesamteinkommen den Schwellenwert von 24 Mindestbruttolöhnen (24 x 3.300 Lei = 79.200 Lei) übersteigt, ist ein fester Krankenversicherungsbeitrag zu zahlen:

  • Berechnungsgrundlage: 100.300 Lei
  • Geschuldeter Beitrag: 7.920 Lei

Im Formular ist anzukreuzen:
„Ich habe im Jahr 2024 Einkünfte in Höhe von mindestens 24 Mindestlöhnen erzielt.“

Fazit:

Die in Rumänien zu zahlenden Beträge betragen:

  • 10.030 Lei Einkommensteuer (sofern keine Nachweise für Steuerzahlung in Spanien)
  • 7.920 Lei Krankenversicherungsbeitrag