Arbeitgeber in Bildungseinrichtungen, landwirtschaftlichen Betrieben, Anwalts- und Notariatskanzleien sowie in Nichtregierungsorganisationen (NGOs) sind gesetzlich verpflichtet, vor Aufnahme ihrer Tätigkeit eine Betriebsgenehmigung im Bereich Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz (SSM) zu beantragen.
Das Fehlen dieser Genehmigung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird gemäß Art. 39 Abs. (2) des Gesetzes Nr. 319/2006 mit einer Geldstrafe zwischen 5.000 und 10.000 Lei geahndet.
Wer erteilt die Genehmigung und wer ist ausgenommen?
Die Territorialen Arbeitsinspektorate (ITM) sind für die Genehmigung bestimmter juristischer Personen zuständig, einschließlich der oben genannten. Nicht unter dieses Verfahren fallen:
- Unternehmen, die gemäß Gesetz Nr. 265/2022 über das Handelsregister genehmigt wurden;
- Einzelunternehmen (PFA), Einzelunternehmer und Familienunternehmen gemäß GEO Nr. 44/2008.
Die Beantragung der SSM-Genehmigung erfordert die Einreichung eines einfachen Dossiers beim ITM, das wesentliche Unterlagen zur Rechtmäßigkeit und Sicherheit der Tätigkeit enthält. Die gesetzliche Frist zur Ausstellung des Zertifikats beträgt nur 5 Arbeitstage.
Achtung: Schwerwiegende Unregelmäßigkeiten können zur Einstellung der Tätigkeit führen, deren Wiederaufnahme erst nach Beseitigung der Mängel und Erhalt einer neuen Genehmigung gestattet ist.