Personen, die im Jahr 2024 Einkünfte aus geistigen Eigentumsrechten erzielt haben, müssen ihre Steuersituation bis zum 26. Mai 2025 durch Ausfüllen der Einheitlichen Erklärung (Formblatt 212) abschließen. Im Folgenden erläutern wir die für diese Einkünfte geltenden Steuervorschriften, einschließlich der Einkommensteuer und der Sozialabgaben (CAS und CASS).
- Was sind Einkünfte aus geistigen Eigentumsrechten?
Gemäß der Steuergesetzgebung stammen diese Einnahmen aus der Verwertung von Rechten des geistigen Eigentums in jeglicher Form, beispielsweise:
- Urheberrechte und verwandte Schutzrechte;
- Patente;
- Entwürfe und Modelle;
- Marken und geografische Angaben;
- Topographien von Halbleiterprodukten;
- andere ähnliche Kreationen.
Einkünfte gelten nur dann als in Rumänien erzielt, wenn sie von einer in Rumänien ansässigen Person oder über eine Betriebsstätte einer nicht in Rumänien ansässigen Person gezahlt werden.
- Verpflichtung zur Abgabe der einheitlichen Erklärung
Personen, die solche Einkünfte einzeln oder in Form einer Vereinigung erzielen, müssen bis zum 26. Mai 2025 die Einzelerklärung – Formular 212 – einreichen, um Folgendes zu vervollständigen:
- jährliche Einkommensteuer;
- Gesundheitsbeitrag (CASS);
- Rentenbeitrag (CAS), falls zutreffend.
- Einkommensteuer
Die Einkommensteuer wird berechnet, indem auf das jährliche steuerpflichtige Nettoeinkommen, das im realen System auf der Grundlage der Daten der einfachen Buchführung ermittelt wird, ein Steuersatz von 10 % angewendet wird. Die Zahlungsfrist endet am 26. Mai 2025.
- Gesundheitsbeitrag (CASS)
CASS wird geschuldet, wenn die gesamten Einkünfte aus den in Art. 1 genannten Quellen erreicht werden. 155 Absatz. (1) Buchstabe. c)–h) (Urheberrechte, Mieten, Investitionen, landwirtschaftliche Tätigkeiten usw.) überschreiten die Schwelle von sechs Bruttomindestlöhnen pro Land. Für das Jahr 2024 beträgt dieser Schwellenwert:
- 6 Mindestlöhne × 3.300 Lei = 19.800 Lei (der Bruttomindestlohn im Jahr 2024 beträgt 3.300 Lei).
Die Berechnungsgrundlage für CASS (10 %-Satz) wird wie folgt festgelegt:
- 6 Mindestlöhne – für Einkommen zwischen dem 6- und 12-fachen des Bruttomindestlohns;
- 12 Mindestlöhne – für Einkommen zwischen dem 12- und 24-fachen des Mindestlohns;
- 24 Mindestlöhne – für Einkommen über 24 Bruttomindestlöhnen.
- Rentenbeitrag (CAS)
Natürliche Personen, die davon ausgehen, dass sie aus selbstständiger Tätigkeit und/oder aus Rechten des geistigen Eigentums Nettoeinkommen in Höhe von mindestens folgendem Betrag erzielen werden:
- 12 Mindestlöhne – schuldet CAS auf der Berechnungsgrundlage in Höhe von 12 Mindestlöhnen;
- 24 Mindestlöhne – CAS wird auf der Grundlage von 24 Mindestlöhnen berechnet.
Der CAS-Satz beträgt 25 % und die Zahlung erfolgt spätestens am 26. Mai 2025.
- Möglichkeiten zur Abgabe der einheitlichen Erklärung
Die Einzelerklärung (Formblatt 212) kann eingereicht werden von:
- Online, über:
o Virtueller privater Raum (VPS) – www.anaf.ro;
o Portal www.e-guvernare.ro– mit qualifiziertem digitalem Zertifikat;
- Auf Papier, direkt in der ANAF-Zentrale oder per Post mit Empfangsbestätigung
- Wichtige Termine für das Geschäftsjahr 2024
- Der 26. Mai 2025 ist die Frist für:
o Abgabe der Einzelerklärung für die im Jahr 2024 erzielten Einkünfte;
o Zahlung der Einkommensteuer;
o Zahlung von CAS- und CASS-Beiträgen (falls zutreffend).