Erklärung von Sponsoring – Was Steuerzahler im Jahr 2025 wissen müssen

Sponsoring ist eine der Möglichkeiten, wie ein Unternehmen gemeinnützige Einrichtungen unterstützen und gleichzeitig von steuerlichen Anreizen profitieren kann. Die korrekte Anwendung dieser Bestimmungen setzt jedoch die Einhaltung klarer Bedingungen voraus, die in der Abgabenordnung und im abgeleiteten Recht festgelegt sind. In diesem Artikel erläutern wir im Detail, wie man ein Sponsoring erklärt, wie man die Körperschaftssteuer umleitet und welche wichtigen Fristen im Jahr 2025 gelten.

  1. Abzugsfähigkeit von Sponsoringaufwendungen

Gemäß Art. 25 Abs. (4) Buchst. i) des Steuergesetzbuches sind Ausgaben für Sponsoring und/oder Mäzenatentum nicht steuerlich absetzbar, können aber innerhalb bestimmter Grenzen von der geschuldeten Körperschaftssteuer abgezogen werden. Diese sind:

  • 0,75 % des Umsatzes;
  • 20 % der geschuldeten Körperschaftssteuer;

Es gilt der niedrigere der beiden Beträge.

Es ist unerlässlich, dass die durch das Sponsoring begünstigte Einrichtung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Sponsoringvertrags in das Register der Einrichtungen/Gemeinschaften eingetragen ist, für die Steuerabzüge gewährt werden.

 

  1. Umleitung der nicht genutzten Körperschaftssteuer

Wenn am Ende des Jahres nicht der gesamte Betrag, der für Sponsoring abgezogen werden konnte, verwendet wurde, haben die Steuerpflichtigen das Recht, die restliche Körperschaftssteuer bis zum Betrag der nicht genutzten Steuer bis zum gesetzlichen Termin für die Abgabe der jährlichen Körperschaftssteuererklärung umzuleiten.

Diese Möglichkeit ist in Art. 42 Abs. (4) der Steuergesetzgebung geregelt. (4) des Steuergesetzbuches geregelt und ist nur mittels des Formblatts 177 – Antrag auf Umleitung der Körperschaftssteuer, gemäß OPANAF Nr. 3562/2024 möglich.

Die Umleitung ist nur dann gültig, wenn das geförderte Unternehmen zum Zeitpunkt der Zahlung durch die ANAF in das oben genannte Register eingetragen ist

  1. Berechnung des Betrages, der umgeleitet werden kann

Steuerzahler können den verbleibenden Betrag der maximalen Abzugsgrenze umleiten, nachdem sie abgezogen wurden:

  • Beträge, die bereits als Sponsoring/Mäzenatentum gewährt wurden;
  • Beträge, die aus den Vorjahren übertragen wurden;
  • etwaige Steuervergünstigungen (Befreiungen, Steuergutschriften).

Achtung! Eine Umwidmung ist nicht möglich, wenn die Einkommensteuer nach der Mindestumsatzsteuerregelung berechnet wurde.

  1. Wer leistet die Zahlung und wie werden die Aufzeichnungen geführt?

Die tatsächliche Zahlung des umgeleiteten Betrags an die begünstigte Einrichtung erfolgt durch die zuständige Steuerbehörde, nicht durch den Steuerpflichtigen. Die umgeleiteten Beträge werden nicht in der Buchhaltung oder den Jahresabschlüssen des Unternehmens ausgewiesen.

Damit die Umleitung gültig ist, muss

  • darf der Steuerpflichtige keine offenen Körperschaftsteuerschulden haben;
  • Das Formblatt 177 muss korrekt ausgefüllt und mit dem Sponsoringvertrag versehen sein

 

  1. Wichtige Fristen für das Steuerjahr 2024

Für Patenschaften im Jahr 2024 müssen die folgenden Fristen eingehalten werden:

  • Bis zum 31. Dezember 2024 – Direkte Patenschaften müssen getätigt werden, um den Abzug während des Jahres zu erhalten;
  • Bis zum 25. Juni 2025 – Einreichung:

o Einkommensteuererklärung 101;

o Formblatt 177 zur Weiterleitung des Restbetrags.

Diese Fristen sind in der OUG Nr. 153/2020 geregelt, in der eine einheitliche Frist für die Erklärung und Zahlung der Körperschaftssteuer festgelegt ist.

  1. Praktische Empfehlungen
  • Vergewissern Sie sich vor der Förderung, dass die begünstigte Organisation in das ANAF-Register eingetragen
  • Berechnen Sie die maximale Abzugsgrenze richtig (0,75 % des Umsatzes / 20 % der Körperschaftssteuer).
  • Warten Sie nicht bis zum Ablauf der Frist: Organisieren Sie Patenschaften oder Umleitungen im Voraus, um Fehler oder Ablehnungen zu vermeiden.
  • Bewahren Sie alle Belege auf: Patenschaftsvertrag, Nachweis der Registrierung, Formblatt 177,

Schlussfolgerung

Der Mechanismus des Sponsorings und der Umlenkung der Körperschaftssteuer bietet Unternehmen eine wirksame Möglichkeit, einen Beitrag zum Gemeinwohl zu leisten und relevante Anliegen mit minimalen steuerlichen Auswirkungen zu unterstützen. Um die Vorteile dieser Anreize optimal nutzen zu können, ist die Einhaltung des rechtlichen Rahmens und der Fristen unerlässlich.