Gewährung des 3%-Rabattes auf die jährliche Körperschaftsteuer und die Steuer auf Einkünfte von Kleinstunternehmen – Offizielles Verfahren

Am 14. April 2025 wurde im rumänischen Amtsblatt (Teil I, Nr. 331) der ANAF-Beschluss Nr. 540 veröffentlicht, der das Verfahren zur Gewährung eines 3%-Rabattes auf die jährliche Körperschaftsteuer sowie auf die Steuer auf Einkünfte von Kleinstunternehmen für das Steuerjahr 2024 bzw. das geänderte Steuerjahr ab 2024 genehmigt.

Diese Vorschrift bringt wichtige Klarstellungen zur Gewährung des Rabattes für Unternehmen mit ordnungsgemäßem Steuerverhalten – jene, die fristgerecht Steuererklärungen einreichen und ihre Steuern pünktlich zahlen, ohne Rückstände aufzuweisen.

Gewährung des Rabattes

  • Der 3%-Rabatt wird automatisch gewährt, ohne dass ein Antrag erforderlich ist, durch Gutschrift im Steuerkonto des Steuerpflichtigen.
  • Der Rabatt wird nicht erstattet, sondern mit anderen bestehenden Steuerverpflichtungen verrechnet.

Berechtigte Steuerpflichtige Das Verfahren gilt für:

  • Steuerpflichtige der Körperschaftsteuer, unabhängig vom Erklärungs- und Zahlungssystem gemäß Artikel 41 des Steuergesetzbuchs (Gesetz Nr. 227/2015);
  • Steuerpflichtige der Kleinstunternehmensteuer gemäß Titel III desselben Gesetzes.

Bedingungen für die Gewährung Zur Inanspruchnahme des Rabattes müssen Steuerpflichtige:

  • Alle Steuererklärungen gemäß ihrem Steuerprofil eingereicht haben;
  • Die gesamte Körperschaftsteuer oder Kleinstunternehmensteuer für 2024 fristgerecht bezahlt haben;
  • Zum Zeitpunkt der Steuererklärung keine offenen Steuer- oder Haushaltsverpflichtungen haben.

Wichtig: Beträge, die von der Körperschaftsteuer gesetzlich umgeleitet werden, werden bei der Berechnung des Rabattes nicht berücksichtigt.

Berechnung des Rabattes Der 3%-Rabatt wird angewandt auf:

  • Die erklärte jährliche Körperschaftsteuer (abzüglich der gesetzlich umgeleiteten Beträge);
  • Die gesamte jährliche Kleinstunternehmensteuer (Summe der vierteljährlichen Steuern);
  • Beide Steuerarten, wenn das Unternehmen während des Jahres die Steuerart wechselt;
  • Die Körperschaftsteuer auf Grundlage der Mindestumsatzsteuer, falls anwendbar.

Erstellte Dokumente Die Anordnung stellt Vorlagen für folgende Entscheidungen bereit:

  • Entscheidung zur Gewährung des Rabattes;
  • Entscheidung zur Änderung der Gewährungsentscheidung;
  • Entscheidung zur Aufhebung der Gewährungsentscheidung.

Dieses Verfahren belohnt Unternehmen, die im Steuerjahr 2024 eine vorbildliche Steuerdisziplin gezeigt haben.