Die Regierung hat den Ersatz der REVISAL-Anwendung durch ein neues IT-System – REGES-ONLINE – per Beschluss Nr. 295/2025 genehmigt, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 279 vom 31. März 2025. Die neue Plattform bringt eine grundlegende strukturelle Veränderung in der Art und Weise, wie Arbeitsverhältnisdaten in Rumänien verwaltet werden, und markiert den Übergang zu einem zentralisierten digitalen System, das den aktuellen Anforderungen an Technologie, Sicherheit und Transparenz entspricht.
REGES-ONLINE ist als modernes Instrument konzipiert, das die Abläufe für Arbeitgeber vereinfacht, den Arbeitnehmern einen direkten und einfachen Zugang zu ihren eigenen Daten ermöglicht und die Bürokratie reduziert. Hauptziel ist die Effizienzsteigerung der Prozesse und die klare sowie gesetzeskonforme Erfassung von Arbeitsverhältnissen in voller Übereinstimmung mit dem Arbeitsrecht. Der Übergang zum neuen System ist entscheidend für die Modernisierung der Verwaltung von Arbeitsverhältnissen und für die Verbesserung der Kommunikation zwischen Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Behörden.
Der Übergang zu REGES-ONLINE: Was Arbeitgeber wissen müssen
Um einen geordneten Übergang zu ermöglichen, haben Arbeitgeber sechs Monate Zeit, vollständig vom REVISAL-System auf die neue Plattform REGES-ONLINE umzusteigen. Innerhalb von 30 Tagen nach Inkrafttreten des Beschlusses wird das Arbeitsministerium eine Verordnung erlassen, die die technischen Einzelheiten des Zugangs und der Nutzung des Registers regelt – das Ausfüllen, Übermitteln und Abfragen von Daten.
REGES-ONLINE wird ein vollständig digitalisiertes System sein, das ausschließlich online zugänglich ist. Arbeitgeber müssen keine Software mehr lokal installieren, sondern führen alle Änderungen über ein sicheres Portal durch. Die Plattform ermöglicht eine direkte und in Echtzeit erfolgende Interaktion mit der Arbeitsinspektion, den zuständigen Behörden und – erstmals – auch mit den Arbeitnehmern, die jederzeit Zugang zu ihren persönlichen Registerdaten haben werden.
Darüber hinaus ist das System so konzipiert, dass es mit anderen öffentlichen Datenbanken interoperabel funktioniert, was automatische Überprüfungen und Aktualisierungen zwischen Institutionen ermöglicht. Arbeitgeber und Behörden profitieren so von schnelleren, klareren und sichereren Prozessen bei der Verwaltung von Arbeitsverhältnissen.
Zu den wichtigsten Neuerungen des Systems gehören:
- Obligatorische Übermittlung der Daten über neue Mitarbeiter spätestens am Tag vor Arbeitsbeginn sowie die Pflicht zur Erfassung von Vertragsunterbrechungen, unabhängig vom Grund – z. B. Krankenstand, unentschuldigtes Fehlen oder höhere Gewalt;
- Beseitigung von Verzögerungen und Missbrauch bei der Datenmeldung durch strikte Fristen und härtere Sanktionen bei Nichteinhaltung;
- Online-Zugang für aktuelle und ehemalige Mitarbeiter zu ihrem beruflichen Werdegang, einschließlich der Möglichkeit, einen offiziellen Auszug herunterzuladen – eine Erleichterung des Nachweises von Berufserfahrung;
- Verbesserung der Systemsicherheit durch moderne Infrastruktur und fortschrittliche Cyberschutztechnologien;
- Entfall manueller Updates, da die Plattform automatisch für alle Nutzer auf dem neuesten Stand gehalten wird.
Die Behörden gehen davon aus, dass das neue System wesentlich zur Erhöhung der Rechtssicherheit im Bereich der Arbeitsverhältnisse sowie zum besseren Schutz der Arbeitnehmerrechte beitragen wird. Der Echtzeitzugriff der Arbeitsinspektoren auf die von Arbeitgebern eingegebenen Daten wird die Kontrollen erleichtern und die Reaktionszeiten bei Verstößen verkürzen.
Ein weiterer wesentlicher Vorteil ist die Integration mit den Datenbanken der Partnerinstitutionen. REGES-ONLINE wird eine automatische Abstimmung der Informationen mit den Systemen anderer öffentlicher Einrichtungen unter der Koordination des Arbeitsministeriums ermöglichen, was eine effizientere Kontrolle der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften ermöglicht und Mehrfachmeldungen derselben Daten überflüssig macht.
Nach Abschluss der Übergangsfrist, also nach den sechs Monaten zur Umsetzung, wird der Regierungsbeschluss Nr. 905/2017 – welcher das alte REVISAL-System regelte – aufgehoben, womit der offizielle und endgültige Übergang zu einem neuen digitalen Paradigma in der Arbeitsdatenerfassung vollzogen wird.
Diese Verwaltungsreform hat das Potenzial, das Verhältnis zwischen Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Behörden grundlegend zu verändern – mit einem Fokus auf Transparenz, Effizienz und Schutz personenbezogener Daten. Zugleich ist es von entscheidender Bedeutung, dass Arbeitgeber die neuen Anforderungen korrekt und fristgerecht umsetzen, um Sanktionen und operative Schwierigkeiten zu vermeiden.
Weitere Details folgen nach Veröffentlichung der Durchführungsbestimmungen.