Ab 2025 unterliegen Bargeldtransaktionen von juristischen Personen, Einzelunternehmen (PFA), Einzelunternehmen (II), Familienunternehmen (IF), Freiberuflern und anderen Einheiten mit oder ohne Rechtspersönlichkeit den neuen Regeln des Gesetzes 70/2015.
Die allgemeine Regel besagt, dass diese Transaktionen ausschließlich über bargeldlose Zahlungsinstrumente abgewickelt werden müssen. Es gibt jedoch einige Ausnahmen, aber mit strengen Obergrenzen.
Obergrenzen für Bargeldzahlungen und -einnahmen
✅ Bargeldeinnahmen:
- Maximal 5.000 Lei/Tag von einer einzigen Einheit (PFA, II, IF, Unternehmen etc.).
- Maximal 10.000 Lei/Tag von einer einzigen Einheit für Cash-and-Carry-Geschäfte.
✅ Bargeldzahlungen:
- Maximal 5.000 Lei/Tag an eine einzige Einheit (PFA, II, IF, Unternehmen etc.), aber insgesamt nicht mehr als 10.000 Lei/Tag.
- Maximal 10.000 Lei/Tag für Cash-and-Carry-Geschäfte.
- Maximal 5.000 Lei/Tag pro Person für Vorschüsse zur Abrechnung.
– Die Aufsplittung von Transaktionen zur Umgehung dieser Obergrenzen ist strengstens verboten.
Bargeldtransaktionen zwischen Unternehmen und Privatpersonen
- Tägliches Limit von 10.000 Lei für Transaktionen im Zusammenhang mit Waren/Dienstleistungen, Dividenden, Forderungsabtretungen oder anderen Rechten.
- Die Aufsplittung von Zahlungen oder Einnahmen über 10.000 Lei/Tag ist untersagt.
Einschränkungen für Bargeldbestände in Kassen
Am Ende eines jeden Tages darf der Bargeldbestand in der Kasse nicht überschreiten:
- 50.000 Lei für Unternehmen, PFAs, IIs, IFs und Freiberufler.
- 500.000 Lei für Cash-and-Carry-Geschäfte, Hypermärkte und Supermärkte.
– Überschüssiges Bargeld muss innerhalb von zwei Werktagen auf Bankkonten eingezahlt werden.
Rückerstattungen und Stornierungen in bar
- Rückerstattung für stornierte Rechnungen oder zurückgegebene Waren:
- Maximal 5.000 Lei in bar (oder 10.000 Lei für Cash-and-Carry-Geschäfte).
- Beträge über diesen Grenzen dürfen nur per Banküberweisung erstattet werden.
- Rückerstattungen an Privatpersonen:
- Maximal 10.000 Lei in bar.
- Beträge über diesem Limit müssen über bargeldlose Zahlungsinstrumente abgewickelt werden.
Bargeldtransaktionen zwischen Privatpersonen
- 50.000 Lei/Tag pro Transaktion für:
- Eigentumsübertragungen von Vermögenswerten oder Rechten.
- Erbringung von Dienstleistungen.
- Gewährung oder Rückzahlung von Darlehen.
– Die Aufsplittung von Transaktionen zur Umgehung des 50.000 Lei-Limits ist verboten.
Fazit
Im Jahr 2025 wird die Nutzung von Bargeld zunehmend eingeschränkt, und die meisten Transaktionen müssen per Banküberweisung erfolgen.
Strenge Bargeldobergrenzen sollen Steuerhinterziehung bekämpfen und elektronische Zahlungen fördern.
Die Umgehung dieser gesetzlichen Bargeldlimits ist verboten, und die Einhaltung der Vorschriften ist entscheidend, um Strafen zu vermeiden.