Aktualisierung der Geschäftstätigkeit im Handelsregister: Was Unternehmen und Einzelunternehmer über CAEN Rev.3 wissen müssen

Ab dem 1. Januar 2025 tritt CAEN Rev.3, die neue Version der Klassifikation der wirtschaftlichen Tätigkeiten, in Kraft. Diese wurde durch den Präsidenten des Nationalen Instituts für Statistik per Verordnung Nr. 377/2024 genehmigt. Die Aktualisierung bedeutet, dass die von Unternehmen, Einzelunternehmern, Einzelunternehmen und Familienunternehmen verwendeten CAEN-Codes an die europäischen NACE Rev.2.1-Standards angepasst werden.

Wer muss seine Geschäftstätigkeit aktualisieren?

Alle wirtschaftlichen Einheiten, darunter:
✔ Handelsgesellschaften
✔ Selbstständige (PFA)
✔ Einzelunternehmen (II)
✔ Familienunternehmen (IF)

Wie erfolgt die Aktualisierung?

Unternehmer müssen den Antrag auf Eintragung ins Handelsregister ausfüllen und einreichen, wobei die Haupttätigkeit gemäß CAEN Rev.3 angegeben wird. Dies kann erfolgen:

  • Online über das ONRC-Portal
  • Persönlich bei der Handelsregisterstelle
  • Per Post oder Kurier

Das Handelsregister stellt kostenlos eine aktualisierte Registrierung aus.

Fristen und Strafen

Es gibt keine Frist für die Aktualisierung der Geschäftstätigkeit und keine Strafen für die Nichteinhaltung. Allerdings müssen alle offiziellen Dokumente ab dem 1. Januar 2025 mit CAEN Rev.3 übereinstimmen.

Beschränkungen für Einzelunternehmer und Einzelunternehmen

Mit der CAEN-Aktualisierung gelten neue Begrenzungen für die Anzahl der registrierbaren Tätigkeiten:
➡ Einzelunternehmer (PFA) dürfen maximal 5 CAEN-Codes haben
➡ Einzelunternehmen dürfen maximal 10 CAEN-Codes haben

Welche Änderungen bringt CAEN Rev.3?

Die neue CAEN-Klassifikation gewährleistet eine bessere Anpassung an europäische Standards. Änderungen umfassen:
✔ Zusammenlegung bestehender CAEN-Klassen
✔ Aufteilung einer CAEN-Klasse in mehrere separate Tätigkeiten
✔ Neustrukturierung bestimmter Wirtschaftsbereiche

Wo können die neuen CAEN-Codes eingesehen werden?

Die neuen CAEN-Codes sind auf der Website des Nationalen Instituts für Statistik verfügbar: www.insse.ro

Empfehlung: Obwohl es keine festgelegte Frist gibt, wird empfohlen, dass Unternehmen und Einzelunternehmer ihre Geschäftstätigkeit so bald wie möglich aktualisieren, um Verwaltungsprobleme oder geschäftliche Unterbrechungen zu vermeiden.