Ab dem 1. Januar 2025 treten neue Regeln für die Registrierung von Mietverträgen in Kraft, gemäß den Änderungen des Steuergesetzbuchs durch die Dringlichkeitsverordnung (OUG) 128/2024. In diesem Zusammenhang aktualisiert der ANAF-Beschluss Nr. 161/2025, veröffentlicht im Amtsblatt, Teil I Nr. 109 vom 6. Februar 2025, das Verfahren und die erforderlichen Formulare für die Registrierung von Mietverträgen.
Hauptpflichten zur Registrierung von Mietverträgen
Steuerpflichtige, die Einkommen aus der Vermietung persönlicher Vermögenswerte erzielen (ausgenommen Pachteinnahmen und touristische Vermietungen), sind verpflichtet, den Mietvertrag und dessen Änderungen innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss/Änderung bei der zuständigen Steuerbehörde zu registrieren.
Wenn das Mietobjekt gemeinschaftlich gehalten wird, muss ein Eigentümer, Nutznießer oder anderer gesetzlicher Inhaber benannt werden, der die Registrierungspflicht erfüllt.
Mietverträge, die als private Urkunden abgeschlossen und bei ANAF registriert wurden, gelten als vollstreckbare Titel für Mietzahlungen zu den vereinbarten Terminen.
Wesentliche Änderungen im Registrierungsverfahren
✅ Wer muss den Mietvertrag registrieren?
- Der Eigentümer, Nutznießer oder ein benannter gesetzlicher Inhaber bei gemeinschaftlichem Eigentum.
- Steuerpflichtige, die Einkommen aus der Vermietung erzielen und zur Registrierung des Vertrags gesetzlich verpflichtet sind.
- Vermieter, die ihren Mietvertrag als vollstreckbaren Titel für Mietzahlungen nutzen möchten.
✅ Was passiert mit bereits bestehenden Mietverträgen am 1. Januar 2025?
- Laufende Mietverträge und vor dem 1. Januar 2025 registrierte Änderungen unterliegen nicht den neuen Regeln zur Benennung einer verantwortlichen Person für die Registrierung.
✅ Wie kann der Registrierungsantrag eingereicht werden?
- Direkt bei der Steuerbehörde oder durch einen Bevollmächtigten.
- Per Post mit Einschreiben.
- Elektronisch, gemäß den geltenden Vorschriften.
✅ Was muss der Registrierungsantrag enthalten?
- Er muss in zwei Exemplaren ausgefüllt werden (ein Exemplar bleibt beim Steuerpflichtigen, das andere wird zusammen mit einer Kopie des Mietvertrags bei ANAF eingereicht).
- Er muss klar, korrekt und leserlich in Großbuchstaben ausgefüllt werden.
✅ Wo werden Mietverträge registriert?
- Bei der Steuerbehörde des Wohnsitzes für ansässige Privatpersonen.
- Bei der Steuerbehörde des Immobilienstandorts für nicht ansässige Privatpersonen.
- Bei der Steuerbehörde, bei der das Unternehmen als Steuerzahler registriert ist, für juristische Personen und andere nicht-rechtliche Einheiten.
Aktualisiertes Registrierungsformular
Der ANAF-Beschluss Nr. 161/2025 führt ein neues Format für das Formular „Antrag auf Registrierung von Mietverträgen“ ein, das an die neuen gesetzlichen Anforderungen angepasst ist. Es enthält detaillierte Anweisungen zur Ausfüllung und Einreichung des Dokuments.
Fazit: Die neuen Regeln ab 2025 klären die Verantwortlichkeiten für die Registrierung von Mietverträgen und erleichtern die Vollstreckbarkeit von Mietzahlungen, wodurch die steuerliche Konformität in diesem Bereich gestärkt wird.