Verpflichtung der ONGs, (Nichtregierungsorganisation) erhaltene und verwendete Finanzmittel zu melden
Nach den geltenden Rechnungslegungsvorschriften sind juristische Personen ohne Erwerbszweck, die während des Berichtsjahres Subventionen, Sponsoring, Beträge, die gemäß dem Gesetz von der Körperschaftssteuer, der Einkommenssteuer für Kleinstunternehmen oder der Einkommenssteuer natürlicher Personen abgezogen wurden, sowie andere ähnliche Formen der Finanzierung erhalten haben, verpflichtet, eine besondere Erklärung zu erstellen. Diese muss dem Jahresabschluss beigefügt werden und den Gesamtbetrag der erhaltenen Beträge und deren Verwendung wiedergeben.
Diese Verpflichtung wurde 2024 in das Rechnungslegungsgesetz aufgenommen, und die ersten Berichte wurden für das Haushaltsjahr 2023 erstellt.
Mustererklärungen für den Kassenbericht
Ein Erlassentwurf des Finanzministeriums schlägt eine neue Form der Kassenaufstellung vor, die zwei Varianten umfasst:
- Vereinfachtes Format (Anhang 2) – für Unternehmen, die weniger als 100.000 Lei in einem Geschäftsjahr erhalten haben.
- Detailliertes Format (Anhang 1) – für Unternehmen, die mehr als 100.000 Lei erhalten haben.
Die Erklärung muss von den gesetzlich zur Erstellung und Bescheinigung des Jahresabschlusses befugten Personen sowie vom gesetzlichen Vertreter der Organisation, d. h. dem Verwalter oder der für die Leitung der ONG zuständigen Person, erstellt und unterzeichnet werden.
Einreichung der Erklärung und Frist
Die Cash-Flow-Erklärung muss gleichzeitig mit dem Jahresabschluss eingereicht werden, wobei das vom Finanzministerium auf der ANAF-Website kostenlos zur Verfügung gestellte Hilfsprogramm zu verwenden ist. Die Frist für die Bilanzen der ONG im Jahr 2025 ist der 30. April.
Sanktionen bei Nichteinhaltung
ONG, die dieser Verpflichtung nicht nachkommen, riskieren Strafen in Höhe von 20.000 bis 30.000 RON.