Steuerkontrollen bei einzelnen Steuerpflichtigen (1)

Einzelunternehmen X, hat als Tätigkeitsgegenstand „Anbau von Getreide (außer Raps), Hülsenfrüchten und Ölsaaten“, CAEN-Code 0111.

Geprüfter Zeitraum: 01.07.2021 – 31.08.2024 Mehrwertsteuer.

Wichtigste Feststellungen der Steuerprüfungsstellen:

Bei der Überprüfung wurde festgestellt, dass T.I. X die Mehrwertsteuer in Höhe von x Lei im Zusammenhang mit dem Kauf eines Baugrundstücks abgezogen hat, ohne die Bedingungen für die Verlagerung der Steuerschuldnerschaft zu erfüllen. Die Rechnung wurde fälschlicherweise mit Mehrwertsteuer ausgestellt, da der betreffende Vorgang unter die Reverse-Charge-Regelung fällt.

Die Steuerprüfungsstellen stellten bei ihren Kontrollen außerdem Folgendes fest:

  • Für die Mehrwertsteuer in Höhe von x Lei hat der geprüfte Steuerpflichtige keine Belege vorgelegt.
  • Die abgezogene Mehrwertsteuer bezog sich auf Käufe von persönlichen Gütern (Baumaterialien, Sanitär- und Elektroinstallationen) in Höhe von x Lei, die nicht durch ihre Verwendung in der ausgeübten Tätigkeit gerechtfertigt werden konnten.

So wurde bei der Steuerprüfung eine zusätzliche Mehrwertsteuer in Höhe von x Lei festgestellt.

Quelle: ANAF