Jährliche Rechnungslegungsberichte

Veröffentlichung des Erlasses MF 107/2025 über Jahresabschlüsse und Buchhaltungsberichte für das Jahr 2024

Die Verordnung des Finanzministeriums Nr. 107/2025, die die Erstellung und Einreichung von Jahresabschlüssen und Buchhaltungsberichten für das Jahr 2024 regelt, wurde im Amtsblatt Nr. 59 veröffentlicht und trat am 23. Januar 2025 in Kraft.

Die Nationale Agentur für Steuerverwaltung (ANAF) hat bereits die elektronischen Formulare zur Verfügung gestellt, die das Ausfüllen und die Online-Einreichung der Berichte erleichtern.

Einreichungsfristen für die Jahresabschlüsse 2024

Das Gesetz sieht die folgenden, kürzlich geänderten Fristen vor:

  • Für Unternehmen: 2. Juni 2025 (der ursprüngliche Termin, der Mai, wurde verschoben, da er auf einen Samstag fällt). Diese Frist gilt auch für die Jahresabschlüsse.
  • Für Nichtregierungsorganisationen: 30. April 2025.

Verpflichtungen für Kleinstunternehmen

Steuerpflichtige, die Einkommensteuer auf Kleinstunternehmen zahlen und in dieser Regelung bleiben wollen, müssen ihre Jahresabschlüsse innerhalb der gesetzlichen Frist einreichen und weitere spezifische Bedingungen erfüllen.

Kategorien von Unternehmen, die Jahresabschlüsse einreichen müssen

Die folgenden Körperschaften sind verpflichtet, Jahresabschlüsse zu erstellen und einzureichen:

  • Juristische Personen in Liquidation;
  • rumänische Untereinheiten von Unternehmen mit Sitz im Europäischen Wirtschaftsraum;
  • Unternehmen, die gemäß dem Rechnungslegungsgesetz ein vom Kalenderjahr abweichendes Geschäftsjahr haben;
  • Unternehmen, die die Rechnungslegungsvorschriften aus dem OMFP Nr. 2844/2016

Verpflichtungen für Kleinstunternehmen

Steuerpflichtige, die Einkommensteuer auf Kleinstunternehmen zahlen und in dieser Regelung bleiben wollen, müssen ihre Jahresabschlüsse innerhalb der gesetzlichen Frist einreichen und weitere spezifische Bedingungen erfüllen.

Kategorien von Unternehmen, die Jahresabschlüsse einreichen müssen

Die folgenden Körperschaften sind verpflichtet, Jahresabschlüsse zu erstellen und einzureichen:

  • Juristische Personen in Liquidation;
  • rumänische Untereinheiten von Unternehmen mit Sitz im Europäischen Wirtschaftsraum;
  • Unternehmen, die gemäß dem Rechnungslegungsgesetz ein vom Kalenderjahr abweichendes Geschäftsjahr haben;
  • Unternehmen, die die Rechnungslegungsvorschriften aus dem OMFP Nr. 2844/2016 anwenden.

Änderungen gegenüber der Berichterstattung für 2023

Mit dem Erlass MF 107/2025 werden die folgenden Änderungen eingeführt:

Gesonderte Ausweisung des Nettoumsatzes aus inländischen Geschäften;

✅ Präzisierung der Unterzeichnung der Jahresabschlüsse und der Buchhaltungsberichte, indem festgelegt wird, dass sie vom Verwalter/gesetzlichen Vertreter zusammen mit dem wirtschaftlichen Leiter, dem Hauptbuchhalter oder einer anderen befugten Person unterzeichnet werden müssen.

Einreichung der Jahresabschlüsse

Die Jahresabschlüsse sind den Gebietseinheiten der ANAF in rumänischer Sprache und in Lei zu übermitteln.

Die Methoden der Übermittlung sind:

  • In gedruckter und elektronischer Form, direkt bei der Geschäftsstelle der ANAF oder per Post (mit Einschreiben und Wertangabe);
  • Ausschließlich elektronisch, über das Portal e-Guvernare.ro (elektronische Unterschrift ist obligatorisch).

🔹 Ab den Bilanzen für 2025 (Frist 2026) erfolgt die Einreichung ausschließlich online.

Erklärung der Untätigkeit

Unternehmen, die seit ihrer Gründung bis Ende 2024 inaktiv waren, müssen keine Jahresabschlüsse erstellen. Stattdessen müssen sie innerhalb von 60 Tagen nach Ende des Geschäftsjahres 2024 eine Inaktivitätserklärung bei der ANAF einreichen.

Sanktionen bei verspäteter Einreichung

Die Überschreitung der gesetzlichen Frist für die Einreichung der Jahresabschlüsse kann je nach Dauer der Verspätung zu Geldstrafen führen:

  • 1-15 Arbeitstage Verspätung: Geldstrafe zwischen    300 und 1.000 Lei;
  • 16-30 Arbeitstage Verspätung: Geldstrafe zwischen 000 und 3.000 Lei;
  • Über 30 Arbeitstage: Geldstrafe zwischen 500 und 4.500 Lei.

Werden Bilanzen überhaupt nicht eingereicht, kann die Strafe zwischen 2.000 und 5.000 Lei liegen.