Nach einem kürzlich vom Parlament verabschiedeten und dem rumänischen Staatspräsidenten zur Verkündung zugeleiteten Gesetzesvorschlag sind Wirtschaftsbeteiligte, die Geld mit Kredit- oder Debitkarten einziehen, nicht mehr verpflichtet, Steuerquittungen über elektronische Geldautomaten auszustellen.
Diese Regelung gilt sowohl für vollständige als auch für Teilzahlungen, unabhängig davon, ob die Zahlung in bar oder mit Karte erfolgt. Auf Wunsch der Kunden können die Betreiber jedoch den Steuerbeleg ausdrucken und aushändigen.
Es ist wichtig zu wissen, dass das Fehlen des Steuerbelegs die Rechte der Verbraucher gemäß den Verbraucherschutzgesetzen nicht beeinträchtigt und dass der Kontoauszug als Kaufnachweis dienen kann.
Die neue Gesetzgebung zielt darauf ab, die Verfahren zu vereinfachen und die Kosten zu senken, indem die Verpflichtung zur Ausstellung von Steuerbelegen für Kartentransaktionen abgeschafft wird, was zur Förderung von Innovation und technologischer Entwicklung beiträgt. Außerdem wird eine Ausnahme für Verkaufsautomaten eingeführt, die nur Kartenzahlungen akzeptieren und für die kein elektronisches Steuergerät erforderlich ist.