S.C. X S.R.L. hat als Unternehmensgegenstand „Anbau von Getreide (außer Reis), Leguminosen und Ölsaaten“, CAEN-Code 111.
Geprüfter Zeitraum: 01.01.2022 – 31.05.2024 – Mehrwertsteuer.
Die wichtigsten Feststellungen der Steuerprüfungsstellen waren:
S.C. X S.R.L. hat einen Vorsteuerabzug in Höhe von 8 % vorgenommen, der eine pauschale Entschädigung für den Kauf von landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Dienstleistungen von Lieferanten darstellt, die die Sonderregelung für Landwirte anwenden.
In Bezug auf diesen Ausgleich stellten die Steuerprüfungsstellen folgende Mängel fest:
- Käufe von Personen, die nie im Register der Landwirte eingetragen waren oder zu einem späteren Zeitpunkt als die Transaktionen eingetragen wurden, in Höhe von x Lei.
- Abzug der Mehrwertsteuer, die den pauschalen Ausgleich für Käufe von landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Dienstleistungen von Lieferanten darstellt, die die Sonderregelung für Landwirte anwenden, für nicht bezahlte Rechnungen.
Für diese Käufe hat das geprüfte Unternehmen die pauschale Mehrwertsteuer in Höhe von 8 % zum Zeitpunkt des Kaufs vollständig abgezogen, was gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstößt. Von den ausstehenden Salden mit Lieferanten verbuchte das geprüfte Unternehmen Beträge, die es natürlichen oder juristischen Personen schuldete, für die es die Sonderregelung für Landwirte anwandte, in Höhe von insgesamt x RON, davon 8 % pauschale Mehrwertsteuer in Höhe von x RON.
Quelle: ANAF