Nach dem Gesetz Nr. 53/2003 – Arbeitsgesetzbuch, neu aufgelegt, mit späteren Änderungen und Ergänzungen, kann eine Person nur auf der Grundlage einer Eignungsbescheinigung eingestellt werden, die besagt, dass die betreffende Person für die Ausführung dieser Arbeit geeignet ist.
Die Nichteinhaltung dieser Bestimmung führt zur Nichtigkeit des individuellen Arbeitsvertrags.
Das Arbeitsgesetzbuch sieht außerdem vor, dass es verboten ist, bei der Einstellung einen Schwangerschaftstest zu verlangen, und dass die Nichteinhaltung dieser Bestimmung strafbar ist.
Der Arbeitsmediziner ist derjenige, der die Genehmigung zur Einstellung erteilt und die medizinische Akte zum Zeitpunkt der Einstellung anlegt. Das Gutachten wird auf der Grundlage klinischer und paraklinischer Untersuchungen nach bestimmten Kriterien erstellt, die von dem Beruf, in dem die Person beschäftigt ist, und ihrem Alter abhängen.
Die Untersuchung ist für den Arbeitnehmer kostenlos und obligatorisch. Sie entscheidet darüber, ob der Arbeitnehmer fit ist, bevor er zur Arbeit eingeteilt wird, oder ob er mit bestimmten Aufgaben betraut werden soll, die keine Gefahr für seine Gesundheit oder die anderer darstellen.
In bestimmten Berufen sind manchmal auch psychologische Tests und Beurteilungen erforderlich.
Für Personen, die in bestimmten Bereichen beschäftigt sind (Gaststättengewerbe, Gesundheitswesen, Wasserwerke, Bildungswesen, Tierzucht, bestimmte öffentliche Dienste, öffentliche Tätigkeiten), werden bei der Einstellung zusätzliche medizinische Untersuchungen durchgeführt.
Die Eignungsuntersuchung ist auch obligatorisch, wenn die Tätigkeit des Arbeitnehmers länger als sechs Monate unterbrochen war, sowie bei Auszubildenden, Schülern und Studenten der Einrichtung, in der sie in Berufen ausgebildet werden sollen, und bei einem Berufswechsel während der Ausbildung; oder bei einem Wechsel des Berufs und des Arbeitsortes.
Der Arbeitsmediziner führt in regelmäßigen Abständen, die je nach Tätigkeitsprofil, Arbeitsbedingungen, medizinischer Vorgeschichte, chronischen oder berufsbedingten Krankheiten des Arbeitnehmers variieren, Kontrolluntersuchungen durch, um festzustellen, ob der Arbeitnehmer noch fit ist oder seine Eignung verloren hat.
Neben diesen Einstellungsuntersuchungen führt der Arbeitsmediziner auch periodische und andere medizinische Untersuchungen durch.