P.F. X übt die Tätigkeit „Aufzucht von anderen Tieren“ aus, CAEN-Code 149.
Geprüfter Zeitraum: 01.01.2020 – 31.12.2022.
Die wichtigsten Feststellungen der Steuerprüfungsstellen waren:
In Bezug auf die Mehrwertsteuer (MwSt.):
Im Januar 2021 überschritt der Steuerpflichtige die Höchstgrenze für die Mehrwertsteuerbefreiung, da er einen Jahresumsatz erzielte, der die Höchstgrenze von 88.500 EUR (ca. 380.000 RON) überstieg, d.h. er erhielt einen Betrag von x RON. Nach den gesetzlichen Bestimmungen war er verpflichtet, innerhalb von 10 Tagen nach Erreichen oder Überschreiten des Schwellenwerts eine MwSt-Registrierung zu beantragen. Somit wurde eine zusätzliche Mehrwertsteuer in Höhe von x Lei festgesetzt.
Einkommensteuer und Sozialversicherungsbeiträge:
Während des überprüften Zeitraums erzielte die Person Einkünfte aus erbrachten Dienstleistungen, die einer selbständigen Tätigkeit gleichgestellt sind und für die sie Einkommenssteuer und obligatorische Sozialbeiträge schuldet. Infolgedessen stellten die Steuerprüfungsstellen eine zusätzliche Einkommensteuer in Höhe von x Lei, eine CAS (Sozialversicherungsbeitrag) in Höhe von x Lei und eine CASS (Sozialkrankenversicherungsbeitrag) in Höhe von x Lei fest.
Als Ergebnis der durchgeführten Kontrollen wurden zusätzliche Steuerverbindlichkeiten in Höhe von x Lei festgestellt, die sich wie folgt zusammensetzen
- x Lei Mehrwertsteuer;
- x Lei Einkommensteuer.
Quelle: ANAF