P.F. X
Der geprüfte Zeitraum war: 01.01.2021 – 31.12.2022.
Die wichtigsten Feststellungen der Steuerprüfungsstellen waren:
Im Jahr 2022 erzielte die natürliche Person X Einkünfte in Höhe von x Lei aus dem Verkauf von Anteilen am Stammkapital einer juristischen Person, ohne die damit verbundene Einkommensteuer in Höhe von x Lei zu berechnen, einzubehalten und zu erklären.
Im Zeitraum 2021-2022 bezog die natürliche Person X ausländische Dividendeneinkünfte von einer juristischen Person im Staat X in Höhe von x Lei, wie aus den für jedes Jahr eingereichten Dividendenscheinen hervorgeht.
Nach den vorgelegten Unterlagen und den Angaben des Steuerpflichtigen ist die Steuer in Rumänien fällig und kann nicht durch Anwendung der Steuergutschrift als Methode zur Vermeidung der Doppelbesteuerung gemäß dem zwischen Rumänien und dem Staat X geschlossenen Abkommen verringert werden, da der Dividendenzahler in diesem Staat keine Quellensteuer einbehalten hat.
Somit beläuft sich die in Rumänien für den Zeitraum 2021-2022 auf Dividendeneinkünfte aus dem Ausland fällige Steuer auf insgesamt x Lei.
Ebenso bezog die Person X im Jahr 2021 Renteneinkünfte aus dem privaten Rentenfonds im Staat Y in Höhe von insgesamt x Lei.
Die in Rumänien geschuldete Steuer auf die Renteneinkünfte aus dem Ausland wurde also in Höhe von x Lei festgesetzt, berechnet nach Abzug des Betrags von x Lei auf der Grundlage der Steuergutschrift, die die im Ausland gezahlte Steuer durch die vom Zahler der Einkünfte einbehaltene Quellensteuer darstellt.
Der Steuerpflichtige schuldet außerdem einen Beitrag zur sozialen Krankenversicherung (CASS) in Höhe von x Lei für den Berichtszeitraum.
Zusammenfassend haben die Steuerprüfungsorgane zusätzlich einen Betrag von x Lei festgestellt, der sich wie folgt zusammensetzt:
- Einkommensteuer: x Lei;
- Sozialer Krankenversicherungsbeitrag (CASS): x Lei.
Quelle: ANAF