S.C. X S.R.L. hat als Unternehmensgegenstand „Forstwirtschaft “, CAEN-Code 0220.
Geprüfter Zeitraum:
- 01.2017 – 01.07.2023 Mehrwertsteuer
- 01.2017 – 31.12.2017 Körperschaftssteuer;
- 01.2018 – 30.09.2023 Einkommensteuer für Kleinstunternehmen;
- 01.2017 – 30.09.2023 sonstige Einkommensteuer.
Die wichtigsten Feststellungen der Steuerprüfungsstellen waren:
Für den Zeitraum von Januar 2023 bis September 2023 erzielte das Unternehmen X S.R.L. laut Buchführung einen steuerpflichtigen Gewinn in Höhe von insgesamt x Lei, mit einer damit verbundenen Körperschaftssteuer in Höhe von x Lei, die jedoch nicht in den bei der Steuerbehörde eingereichten Erklärungen angegeben wurde.
Außerdem verbuchte das geprüfte Unternehmen Vorschüsse in Höhe von x RON zu Lasten des Kontos 419 „Forderungen an Kunden“ und zu Gunsten des Kontos 5121 „Konten bei Banken in Lei“, ohne dass diese Vorschüsse im steuerpflichtigen Einkommen des Unternehmens erfasst wurden, was zur Folge hatte, dass die Steuerbehörde die zusätzliche Körperschaftssteuer in Höhe von x RON berechnete.
Für den Zeitraum von Januar bis Dezember 2018 hat das Unternehmen X S.R.L. laut der am 31.12.2018 abgeschlossenen Eröffnungsbilanz die fällige Steuer auf das Einkommen von Kleinstunternehmen in Höhe von insgesamt x Lei in seinen Büchern verbucht, die Verpflichtung zur Zahlung dieser Steuer jedoch nicht über die Erklärungen nach Code 100 gegenüber der Steuerbehörde erklärt.
Die durchgeführte Überprüfung ergab Diskrepanzen zwischen den in den Verkaufs- und Einkaufsjournalen eingetragenen Daten und den in den MwSt.-Abrechnungen eingetragenen Daten sowie Diskrepanzen zwischen den in den MwSt.-Abrechnungen eingetragenen Daten und den Probebilanzen für den Zeitraum Januar 2017 – September 2023, was zu einer MwSt.-Differenz in Höhe von x Lei führte.
Das Unternehmen X S.R.L. besaß zum 30.09.2023 Waren im Gesamtwert von x Lei, die auf dem Konto 371 „Waren“ verbucht waren, für die es weder Inventarlisten noch Abschreibungsberichte vorlegte, aus denen die Gründe für die Wertminderung hervorgingen, so dass die Steuerprüfungsstellen feststellten, dass eine Mehrwertsteuerberichtigung im Gesamtwert von x Lei erforderlich ist.
Das Unternehmen X S.R.L. verbuchte auf dem Konto 542 „Vorschüsse der Staatskasse“ einen Saldo in Höhe von x RON, der Vorschüsse darstellte, die bis zum 30. September 2023 noch nicht abgerechnet waren und für die keine Unterlagen vorgelegt wurden, die ihre Verwendung zugunsten der Tätigkeit des Unternehmens belegten.
So stellten die Kontrollorgane fest, dass die Gesellschaft durch die Verwendung dieses Betrags für das persönliche Interesse des Geschäftführers/Gesellschafters/Mitarbeiters der Gesellschaft X S.R.L. verpflichtet war, eine Steuer auf Einkünfte aus anderen Quellen in Höhe von x Lei zu registrieren und zu erklären.
Abschließend wurden zusätzliche Steuerverbindlichkeiten in Höhe von x Lei festgestellt, davon:
- Gewinnsteuer: x Lei;
- Steuer auf das Einkommen von Kleinstunternehmen: x Lei;
- Steuer auf Einkommen aus anderen Quellen: x Lei.
Quelle: ANAF