Steuerprüfung eines Einzelunternehmens X

Der geprüfte Zeitraum war: 01.01.2022 – 31.12.2022, Steuer auf Einkommen aus selbständiger Tätigkeit und Sozialbeiträge.

Die wichtigsten Feststellungen der Steuerprüfungsstellen waren:

Aus der Analyse der Informationen in der ANAF-Datenbank und der vom Steuerpflichtigen vorgelegten Buchhaltungsunterlagen geht hervor, dass der Steuerpflichtige im Zeitraum von Januar bis Dezember 2022 Käufe bei inländischen Lieferanten auf der Grundlage von Steuerrechnungen/Handelsrechnungen tätigte und Verkäufe an verschiedene inländische Kunden auf der Grundlage von im EDV-System ausgestellten Steuerrechnungen tätigte.

Aus den erstellten und vorgelegten Buchhaltungsunterlagen geht hervor, dass sich im Jahr 2022 die erzielten und verbuchten Einnahmen auf insgesamt x RON und die verbuchten Ausgaben auf insgesamt x RON beliefen, was zu einem in den Buchhaltungsunterlagen verbuchten Nettogewinn in Höhe von x RON führte.

Für das Steuerjahr 2022 hat der Steuerpflichtige keine einheitliche Erklärung über die von natürlichen Personen geschuldete Einkommensteuer und Sozialbeiträge abgegeben. Daher wurde eine zusätzliche Einkommenssteuer in Höhe von x RON berechnet, da das realisierte Einkommen und die fällige Einkommenssteuer nicht angegeben wurden.

Da der überprüfte Steuerpflichtige ein steuerpflichtiges Einkommen in Höhe von x Lei erzielt hat, dessen Betrag über dem Betrag von 12 Bruttomindestlöhnen pro Land liegt, der zum Zeitpunkt der Abgabe der Erklärung in Kraft war, wurde gemäß den Bestimmungen von Artikel 170, Absatz. (4) und Artikel 148, Abs.. (1) des Gesetzes 227/2015 über die Steuergesetzgebun , dass der Wirtschaftsteilnehmer zusätzlich schuldet:

  • den sozialen Krankenversicherungsbeitrag (CASS) in Höhe von x Lei, der gemäß Art. 170, Abs. (4) und Art. 148, Abs. (1) des Gesetzes 227/2015 über die Steuergesetzgebung festgelegt wurde. (1) des Gesetzes 227/2015 über die Steuergesetzgebung , und
  • Sozialversicherungsbeitrag (CAS) in Höhe von x Lei.

Quelle: ANAF