Dokumentenprüfung des Einzelunternehmens X, Tätigkeit: „Informationstechnische Beratung“

Das Einzelunternehmen X hat als Tätigkeitsgegenstand „Informationstechnische Beratung“, CAEN-Code 6202.

Der geprüfte Zeitraum war: 01.01.2021 – 31.12.2022.

Die wichtigsten Feststellungen der Steuerprüfungsstellen waren:

Gemäß den Bestimmungen des Artikels 121^1 des Gesetzes Nr. 207/2015 über die Steuerverfahrensordnung, in der geänderten und ergänzten Fassung, wurde der Bescheid Nr. –/09.11.2023 erlassen, um die steuerliche Situation neu zu analysieren und gegebenenfalls bei der Einreichung oder Korrektur von Steuererklärungen, als Ergebnis der korrekten Bestimmung der Klassifizierung der vom Steuerpflichtigen ausgeübten Tätigkeit im Bereich der IT.

Die oben erwähnte Mitteilung wurde von der Steuerbehörde am 10.11.2023 per elektronischer Fernkommunikation (SPV) übermittelt.

Der geprüfte Steuerpflichtige kam der Aufforderung zur Erteilung von Auskünften nicht nach, woraufhin am 07.03.2024 ein Dokumentenprüfverfahren eingeleitet wurde.

Nach dem Ersuchen um Unterlagen und Informationen übermittelte der Steuerpflichtige per E-Mail ein Schreiben, in dem er die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit erläuterte, aus dem hervorgeht, dass neben Beratungsleistungen hauptsächlich Dienstleistungen in den Bereichen Softwareentwicklung, Entwicklung von Websites und Entwicklung mobiler Anwendungen erbracht wurden.

Nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige in der Volkswirtschaft (CAEN) sind diese Tätigkeiten unter dem CAEN-Code 6201 – „Realisierung von kundenspezifischer Software“ eingestuft, der nicht in der Nomenklatur der selbständigen Tätigkeiten enthalten ist, für die das Nettoeinkommen auf der Grundlage der für 2021 und 2022 genehmigten Jahreseinkommensregeln ermittelt werden kann.

In den Jahren 2021 und 2022 wurde das Jahresnettoeinkommen vom Steuerpflichtigen auf der Grundlage der Jahreseinkommensregel für die Tätigkeit der informationstechnischen Beratung, CAEN-Code 6202, ermittelt.

Nach Prüfung der vorgelegten Unterlagen und Belege stellten die Steuerprüfer fest, dass die Tätigkeit des Steuerpflichtigen in der Erstellung und Implementierung von Softwaresystemen und Websites bestand, was auch aus den an Kunden ausgestellten Rechnungen hervorging. Die Steuerprüfungsstellen ermittelten daraufhin den Jahresüberschuss und berechneten die Einkommensteuer für die Steuerjahre 2021 und 2022 im realen System auf der Grundlage der Buchführung neu.

Im Jahr 2021 ergab sich aus den ausgestellten und im Kassenbuch und in den Steuerunterlagen eingetragenen Rechnungen ein Jahresnettoeinkommen in Höhe von x Lei und x Lei im Jahr 2022.

Infolge der Änderung der Steuerbemessungsgrundlage wurden zusätzliche Differenzen beim steuerpflichtigen Jahresnettoeinkommen und der damit verbundenen Einkommensteuer in Höhe von x Lei festgestellt.

Quelle: ANAF