Überprüfung der Unterlagen bei einem Unternehmen mit dem Geschäftszweck „Straßen- und Autobahnbau“

S.C. X S.R.L. hat als Unternehmensgegenstand „Straßen- und Autobahnbauarbeiten“, CAEN-Code 4211.

Geprüfter Zeitraum: 01.01.2019 – 31.12.2021.

Wichtigste Feststellungen der Steuerprüfungsstellen: Die Analyse der eingereichten Unterlagen für den Zeitraum 2019 – 2021 hat Folgendes ergeben:

  • Das geprüfte Unternehmen hat von der Gewinnsteuer einen Betrag von x Lei abgezogen und damit die zulässige Höchstgrenze für die Gewinnsteuer  von x Lei überschritten, was zu einer Gewinnsteuer differenz in Höhe von x Lei führte.

 

  • Die Überprüfung der zentralisierten Aufstellung über die Investitionen, für die das Unternehmen die Möglichkeit der Reinvestition von Gewinnen in Anspruch nehmen kann, sowie der Kaufunterlagen ergab, daß für Investitionen in Höhe von x RON, die Transportmittel darstellen, die Gewährung der Befreiung gesetzlich nicht vorgesehen ist.

 

  • Das geprüfte Unternehmen gab an, dass das betreffende Objektiv demontiert wurde und ein Teil seiner Komponenten mit der Rechnung vom 10.11.2023 im Gesamtwert von x RON verkauft wurde. Da das Unternehmen das Objektiv nicht fünf Jahre lang in seinem Vermögen gehalten hat, kann es die Befreiung für reinvestierte Gewinne nicht in Anspruch nehmen.

 

  • Gleichzeitig wurde im Vergleich zu der vom Unternehmen für das Jahr 2020 erklärten Gewinnsteuer in Höhe von 0 RON (Zeile 48 der Erklärung 101) eine zusätzliche Differenz in Höhe von x RON festgestellt.

 

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Gesamtdifferenz bei der Gewinnsteuer , die als Ergebnis der Dokumentenprüfung festgestellt wurde, RON x beträgt.

 

Quelle: ANAF