- P.F.A. X hat als Unternehmensgegenstand „Immobilienentwicklung (Förderung)“, CAEN-Code 4110.
Der geprüfte Zeitraum war:
- 01.2020 – 31.12.2022 für die Steuer auf selbständige Tätigkeit;
- 01.2020 – 31.12.2022 für die Sozialabgaben;
- 05.2021 – 31.12.2022 für die Mehrwertsteuer.
Hauptfeststellungen der Steuerprüfungsstellen:
Im Zeitraum 01.01.2020 – 31.12.2022 erzielte P.F.A. X Einkünfte aus dem Verkauf von Waren, Lieferungen, für die sie Rechnungen ausstellte und notariell beglaubigte Kaufverträge, bilaterale Versprechen und Vorverträge abschloss, für die sie Vorschüsse erhielt, und war verpflichtet, die Einkünfte aus der Tätigkeit des Verkaufs von Immobilien zu erklären.
In Anbetracht der gesetzlichen Bestimmungen verteilte die Kontrollstelle die erzielten Nettoeinnahmen zu gleichen Teilen von 50 % auf die beiden Miteigentümer der verkauften Waren, P.F.A. X und P.F.A. Y.
Für die erworbenen Waren und Dienstleistungen, die vom Steuerpflichtigen für seine steuerpflichtigen Tätigkeiten verwendet werden sollten, wurde kein Recht auf Vorsteuerabzug für den Betrag von x Lei gewährt, wobei die Steuerbemessungsgrundlage x Lei betrug.
Durch die Änderung der Steuerbemessungsgrundlage um Beträge, die nicht deklarierte Bruttoeinkünfte und als nicht abzugsfähig betrachtete Ausgaben darstellen, schuldet der Steuerpflichtige zusätzliche Einkommensteuer in Höhe von x Lei.
Schließlich wurde nach der durchgeführten Überprüfung der Gesamtbetrag von x Lei zusätzlich festgestellt, der
- Steuer auf das Einkommen aus selbständiger Tätigkeit: x Lei
- Sozialabgaben: x Lei;
- Mehrwertsteuer: x Lei.
Quelle: ANAF