Steuerkontrollen bei natürlichen Personen (2)

CABINET AVOCAT X hat als Geschäftsgegenstand „Juristische Tätigkeiten“, Code CAEN 6910. Der geprüfte Zeitraum war:

  • 01.2016 – 31.12.2021 für die Selbstständigensteuer.
  • 01.2017 – 31.12.2021 für die Mehrwertsteuer.

Wichtigste Feststellungen der Steuerprüfungsstellen: Während des untersuchten Zeitraums wurde der Steuerpflichtige geprüft:

  • Er zog die auf Rechnungen für den Kauf von Waren und Dienstleistungen (Baumaterialien, Elektroinstallationen, PVC-Tischlerarbeiten) ausgewiesene Mehrwertsteuer ab, da er kein im Bestandsverzeichnis eingetragenes Grundstück besaß, für das keine Belege vorgelegt wurden, die belegen, dass es für die Zwecke der steuerpflichtigen Umsätze verwendet wurde.
  • Der geprüfte Steuerpflichtige hat im Dezember 2017 nicht für alle im Einnahme- und Auszahlungsbuch eingetragenen steuerpflichtigen Umsätze (Erbringung von Dienstleistungen) Umsatzsteuer erhoben und in den eingereichten Steuererklärungen fälschlicherweise den Gesamtbetrag der in den Belegen eingetragenen und in das Einnahme- und Auszahlungsbuch übernommenen Bruttoeinnahmen angegeben.
  • Er hat in den eingereichten Steuererklärungen fälschlicherweise den Gesamtbetrag der in den Belegen eingetragenen und in das Einnahmen- und Ausgabenjournal übernommenen Ausgaben angegeben und bei der Berechnung des steuerpflichtigen Jahresnettoeinkommens als steuerlich abzugsfähige Ausgaben behandelt, die nicht die gesetzlichen Voraussetzungen für den Abzug erfüllten.

 

Quelle: ANAF