Steuerkontrollen bei natürlichen Steuerpflichtigen (1)

Die Vereinigung der Unternehmen X und Y hat als Tätigkeitsgegenstand „Immobiliengeschäfte/Handel mit Ausgleichspunkten“ CAEN-Code 6810. Der geprüfte Zeitraum war:

  • 01.2018 – 31.08.2022 für die Mehrwertsteuer;
  • 01.2018 – 31.12.2019 für die Selbstständigensteuer;
  • 01.2021 – 31.12.2021 für die Steuer auf Einkommen aus anderen Quellen;
  • 01.2018 – 31.12.2021 für die Sozialbeiträge.

Die wichtigsten Feststellungen der Steuerprüfungsorgane waren: Im Zeitraum 2018-2021 führten die Personen X und Y Immobiliengeschäfte durch, die im Verkauf von Baugrundstücken bestanden, und erzielten Einkünfte aus dem Verkauf von Ausgleichspunkten. Die Personen X und Y wurden von den Steuerprüfungsorganen als eine Form der Vereinigung zu gewerblichen Zwecken ohne Rechtspersönlichkeit gemäß den Bestimmungen von Art. 269 Abs. 1 des Gesetzes Nr. 227 analysiert. 1 des Gesetzes Nr. 227/2015 über die Abgabenordnung in seiner später geänderten und ergänzten Fassung, da sie eine wirtschaftliche Tätigkeit mit Kontinuitätscharakter ausübten und Vermögenswerte in Gemeinschaftsbesitz verkauften.

Bei den Einkünften aus Immobiliengeschäften überschritt der Verein die in Artikel 310 Absatz (1) des Gesetzes Nr. 227/2015 über die Abgabenordnung in seiner geänderten und ergänzten Fassung vorgesehene Schwelle für die Befreiung von der Mehrwertsteuer in Höhe von 88.500 EUR, d.h. 300.000 Lei, wofür die Steuerprüfungsstellen die zusätzlich erhobene Mehrwertsteuer für die nach dem Datum der Überschreitung der Schwelle erzielten Einkünfte berechneten.

Außerdem war der Verein verpflichtet, sich für die getätigten Immobiliengeschäfte gemäß den Bestimmungen des OUG Nr. 44/2008 über die Ausübung wirtschaftlicher Tätigkeiten durch befugte Einzelpersonen, Einzelunternehmen und Familienbetriebe zu genehmigen und die nach dem 01.06.2017 erzielten Einkünfte gemäß Artikel 120, Absatz 1 des Gesetzes Nr. 227/2015 über die Steuergesetzgebung in seiner geänderten und ergänzten Fassung zu erklären.

Gleichzeitig stellten die Steuerprüfungsorgane bei der Analyse der Kontoauszüge fest, dass der Eigentümer X, der Teil der Vereinigung X und Y ist, im Zeitraum 01.01.2021 – 31.12.2021 Einkünfte aus anderen Quellen in Höhe von x Lei erhalten und Ausgaben in Höhe von x Lei (Kauf von Ausgleichspunkten) getätigt hat, ohne diese zu deklarieren und zu versteuern, was zu zusätzlichen steuerpflichtigen Einkünften aus anderen Quellen in Höhe von x Lei und Sozialbeiträgen in Höhe von insgesamt x Lei führte.

Infolgedessen stellten die Steuerprüfungsstellen zusätzliche Steuerschulden in Höhe von x Lei fest, von denen:

  • Mehrwertsteuer x Lei;
  • Steuer auf das Einkommen aus selbständiger Tätigkeit x Lei;
  • Steuer auf Einkommen aus anderen Quellen x Lei;
  • Sozialbeiträge x Lei.

Quelle: ANAF