Im Amtsblatt Nr. 534 vom 07.06.2024 wurde das OUG 59/2024 veröffentlicht, das die Höhe des Mindestlohns, für den keine Sozialbeiträge fällig sind, ändert.
Demnach wird ab dem Monat Juli 2024 der Betrag von 200 Lei/Monat, der den Einkünften aus Gehältern und gleichgestellten Löhnen entspricht, für die keine Einkommenssteuer fällig ist und die nicht in die monatliche Berechnungsgrundlage für die obligatorischen Sozialbeiträge gemäß Art. LXXIII Abs. (1), (4) und (5) einfließen. (1), (4) und (5) der Dringlichkeitsverordnung Nr. 115/2023 der Regierung vorgesehen ist, auf 300 Lei/Monat erhöht.
Leider wurde die Bedingung, dass das Bruttoeinkommen aus Gehältern und gleichgestellten Gehältern im Rahmen desselben individuellen Arbeitsvertrags für denselben Monat die Höhe von 4.000 Lei einschließlich nicht überschreitet, nicht geändert, was bedeutet, dass eine Person, die den Mindestlohn in der Wirtschaft verdient und Essensgutscheine erhält, nicht mehr in den Genuss der Befreiung von Beiträgen und Steuern für die 300 Lei kommt.