Der geprüfte Zeitraum war: 01.01.2017-31.12.2022.
Wichtigste Feststellungen der Steuerprüfungsstellen:
Die natürliche Person X war während des geprüften Zeitraums für Mehrwertsteuerzwecke registriert. Der Steuerpflichtige hat einzeln und in Verbindung mit einer anderen für Mehrwertsteuerzwecke registrierten natürlichen Person Immobilien verifiziert, gebaut und verkauft, wobei der Verkauf von Immobilien an natürliche und juristische Personen erfolgt ist.
Der zu beurteilende Steuerpflichtige hat seine Tätigkeit regelmäßig und kontinuierlich auf eigene Rechnung mit dem Ziel der Erzielung von Einkünften ausgeübt, so dass die von ihm ausgeübte Tätigkeit als selbständige Tätigkeit gemäß Art. 61 a) und Art. 67 des Mehrwertsteuergesetzes eingestuft wird. (1) des Gesetzes Nr. 227/2015 über die Abgabenordnung in der geänderten und ergänzten Fassung ist der Steuerpflichtige verpflichtet, der zuständigen Steuerbehörde die entsprechenden Einzelerklärungen vorzulegen.
Folglich wurde nach der durchgeführten Steuerprüfung der Betrag von x Lei zusätzlich festgesetzt, der sich wie folgt zusammensetzt:
– Einkommensteuer x Lei;
– Sozialabgaben x Lei.
Quelle: ANAF