Feststellungen der Steuerprüfung bei einem Unternehmen, dessen Tätigkeit im Anbau von Getreide (außer Reis), Hülsenfrüchten und Ölsaaten besteht

S.C. X S.R.L., ist im Bereich „Anbau von Getreide (außer Reis), Hülsenfrüchten und Ölsaaten“, CAEN-Code 111, tätig.

Geprüfter Zeitraum:

01.07.2022 – 30.06.2023 Körperschaftssteuer.

– 14.10.2020 31.08.2023 MWST.

– 29.09.2020 30.06.2022 Steuer auf das Einkommen von Kleinstunternehmen

– 29.09.2020 – 31.08.2023 Steuer auf Dividendeneinkünfte

29.09.2020 – 31.08.2023 Steuer auf Einkünfte aus anderen Quellen

Die wichtigsten Feststellungen der Steuerprüfungsstellen waren:

In Bezug auf die Körperschaftssteuer stellte die Steueraufsichtsbehörde bei S.C. X S.R.L. folgende Mängel fest

– sie zog von der fälligen Körperschaftssteuer die im Rahmen der gesetzlichen Grenzen gewährten Sponsoringleistungen ab, berücksichtigte diese Aufwendungen aber bei der Festsetzung der Körperschaftssteuer nicht als steuerlich nicht abzugsfähig;

– Ausgaben mit Pro-forma-Rechnungen als Belege verbucht hat, ohne Rechnungen vorzulegen;

– Ausgaben für den Kauf von Produkten für den Haushalt und den persönlichen Gebrauch verbucht hat;

– die Betriebs- und Instandhaltungskosten für einen Pkw, für den kein Fahrtenbuch erstellt wurde und der nicht ausschließlich für die betriebliche Tätigkeit genutzt wurde, nicht auf 50 % begrenzt hat;

– die Ausgaben auf der Grundlage eines Belegs, einer im vorangegangenen Steuerjahr ausgestellten Rechnung, verbucht hat;

– die Abschreibungskosten eines Fahrzeugs, die 1.500 Lei pro Monat überstiegen, bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns nicht als steuerlich nicht abzugsfähig betrachtet hat;

– für die ersten beiden Quartale des Jahres 2023 die Körperschaftssteuer berechnet, diese aber nicht mittels einer Steuererklärung – Code 100 – an die Steuerbehörden gemeldet hat:

– die abzugsfähige Mehrwertsteuer im Zusammenhang mit dem Kauf eines Fahrzeugs, das nicht ausschließlich für den Zweck der wirtschaftlichen Tätigkeit für deren Betrieb 5.1 Instandhaltung verwendet wurde, nicht auf 50 % begrenzt hat;

– den Vorsteuerabzug auf der Grundlage von Belegen wie gefälschten Rechnungen oder Rechnungen, die der Steuerbehörde nicht physisch vorgelegt wurden, vorgenommen hat; ein Grundstück erworben hat, für das er den Vorsteuerabzug geltend gemacht hat;

Außerdem stellte die Steueraufsichtsbehörde bei der Überprüfung fest, dass S.C. X S.R.L.:

– in Bezug auf die Einkommenssteuer für Kleinstunternehmen hat im Jahr 2021 die entsprechende Einkommenssteuer für Kleinstunternehmen nicht berechnet und verbucht;

– in Bezug auf die Steuer auf Dividendeneinkünfte hat er Dividenden ausgeschüttet und gezahlt, ohne die damit verbundene Dividendensteuer zu erklären und abzuführen;

– in Bezug auf die Steuer auf Einkünfte aus anderen Quellen, im März 2021, Zahlungen über die Bank an den Verein X verbucht hat, ohne rechtliche und dokumentarische Begründung, die den Einkünften aus anderen Quellen gleichgestellt wurden, abschließend, als Ergebnis der durchgeführten Steuerprüfung, haben die Steuerprüfungsorgane zusätzlich den Gesamtbetrag von x Lei festgestellt, davon:

– Einkommensteuer x lei,

– Mehrwertsteuer x Lei;

– Steuer auf das Einkommen von Kleinstunternehmen x Lei,

– Steuer auf Einkünfte aus Dividenden x Lei;

– Steuer auf Einkommen aus anderen Quellen x Lei.

 

Quelle: ANAF