S.C. X S.R.L. hat als Unternehmensgegenstand die „Herstellung von Metallkonstruktionen und Teilen von Metallkonstruktionen“, CAEN-Code 2511.
Geprüfter Zeitraum:
01.10.2020-31.03.2023 Steuer auf Einkünfte aus Löhnen und Gehältern und ähnliche Einkünfte, 01.10.2020-31.03.2023 Sozialbeiträge.
Die wichtigsten Feststellungen der Steuerprüfungsstellen waren:
Für die den Arbeitnehmern gewährten Gehälter hat das geprüfte Unternehmen die Erleichterungen der Dringlichkeitsverordnung Nr. 114/2018 über die Einführung bestimmter Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Investitionen bestimmter steuerlich-budgetärer Maßnahmen, die Änderung und Ergänzung bestimmter Rechtsakte und die Verlängerung bestimmter Fristen angewandt, d.h. die Befreiung von der Steuer auf Einkommen aus Löhnen und Gehältern, den Sozialversicherungsbeitrag für die Krankenversicherung und die Senkung des Sozialversicherungsbeitrags von 25 % auf 21,25 %, Steuererleichterungen, die Arbeitgebern zugute kommen, die Tätigkeiten im Bausektor ausüben.
Obwohl die Haupttätigkeit von S.C. X S.R.L. die „Herstellung von Metallbauprodukten und Teilen von Metallkonstruktionen“ (CAEN-Code 2511) ist, führte das Unternehmen während des Kontrollzeitraums Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Bau von Schiffen aus (Montage von Rohrelementen, Schweißarbeiten an Schiffen), also Tätigkeiten, die nicht mit der Bautätigkeit im Sinne des zwischen der rumänischen Regierung und dem Arbeitgeberverband der Bauunternehmen geschlossenen Abkommens verbunden sind.
Da S.C. X S.R.L. keine unmittelbar mit dem Bausektor verbundenen Tätigkeiten ausübte und die in Artikel 60, Punkt 5 des Gesetzes 227/2015 über die Abgabenordnung in seiner geänderten Fassung festgelegten Bedingungen nicht kumulativ erfüllte, kommen die Arbeitnehmer nicht in den Genuss der in OUG 114/2018 vorgesehenen Erleichterungen.
In Anbetracht der obigen Ausführungen haben die Steuerprüfungsorgane für den Zeitraum 01.10.2020-31.03.2023 für die gewährten Gehälter zusätzlich die Steuer auf das Einkommen aus den Gehältern, den Beitrag zur sozialen Krankenversicherung und den Beitrag zur Sozialversicherung berechnet.
Quelle: ANAF