Feststellungen der Steuerprüfung bei einem Unternehmen, dessen Tätigkeit in der Vermittlung des Handels mit verschiedenen Produkten besteht

S.C. X S.R.L. hat als Tätigkeitsgegenstand „Handel mit verschiedenen Produkten“, CAEN-Code 4619.

Geprüfter Zeitraum:

– 13.07.2022-31.12.2022 Einkommensteuer für Kleinstunternehmen;

– 01.01.2023-30.06.2023 Steuer auf Gewinne;

– 01.09.2022-31.05.2023 MEHRWERTSTEUER.

Die wichtigsten Feststellungen der Steuerprüfungsstellen waren:

Bei der Körperschaftsteuer wurde eine Differenz in Höhe von x tei festgestellt, wie folgt:

– zusätzliche Einkommensteuer in Bezug auf Einkünfte, die sich auf Waren auf Lager beziehen und im Sollsaldo des Kontos 357 „Waren im Besitz von Dritten“ in der Probebilanz zum 31.05.2023 verbucht wurden, für die der Zahler keinen Nachweis für ihre tatsächliche Existenz erbracht hat;

– zusätzliche Einkommenssteuer für die Erträge im Zusammenhang mit der Umbuchung von Vorschüssen, die im Guthaben des Kontos 419 „Forderungen aus Lieferungen und Leistungen“ in der Eröffnungsbilanz zum 31.05.2023 verbucht wurden, da der Zahler bei der Prüfung keine Belege für die Realität, die Rechtmäßigkeit und den Zeitpunkt ihrer Schließung vorgelegt hat;

– zusätzliche Körperschaftssteuer für Einnahmen im Zusammenhang mit im Mai 2023 ausgestellten Rechnungen, die nicht in der Buchhaltung erfasst wurden und die Lieferungen von Waren und Dienstleistungen im Bereich „technologische Beratung“ an verschiedene juristische Personen im EU-Raum X bzw. Y in Höhe von x Lei darstellen.

Eine Differenz in Höhe von x Lei wurde für die Mehrwertsteuer wie folgt ermittelt:

– Die zusätzlich erhobene Mehrwertsteuer wurde für zusätzliche Einnahmen im Zusammenhang mit Waren in Höhe von x Lei festgesetzt, die als in der Obhut Dritter befindlich verbucht wurden und für die der Zahler keinen Nachweis für ihre tatsächliche Existenz erbracht hat;

– die zusätzlich erhobene Mehrwertsteuer, die sich aus der Umrechnung von Vorschüssen in Höhe von x Lei in Einnahmen ergibt, weil der Zahler zum Zeitpunkt der Kontrolle keine Belege vorgelegt hat, aus denen die Realität, die Rechtmäßigkeit und die Frist für ihren Abschluss hervorgehen;

– Die zusätzlich eingezogene Mehrwertsteuer wurde für Einnahmen in Höhe von x Lei ermittelt, die sich auf im Mai 2023 ausgestellte Rechnungen beziehen und nicht in der Buchführung erfasst wurden,

– zusätzlich erhobene MwSt. für Einnahmen im Zusammenhang mit dem geprüften Zeitraum, die auf den Konten 707 „Erlöse aus dem Verkauf von Waren“ und 708 „Erlöse aus verschiedenen Tätigkeiten“ verbucht wurden und für die die MwSt.-Befreiung nicht gerechtfertigt war.

Quelle: ANAF