Das Verfahren und die Dokumente, die der Arbeitgeber der territorialen Arbeitsinspektion vorlegen muss, um das Passwort zu erhalten, sind in der MMFPS-Verfügung Nr. 1918 vom 25. Juli 2011 festgelegt.
Das auf der Grundlage der Computeranwendung ausgefüllte oder von der Arbeitsaufsichtsbehörde verteilte Register wird der territorialen Arbeitsaufsichtsbehörde, in deren territorialem Radius der Arbeitgeber seinen Sitz bzw. Wohnsitz hat, spätestens am Arbeitstag vor der Aufnahme der Tätigkeit durch den ersten Arbeitnehmer vorgelegt.
Die Online-Übermittlung erfolgt, nachdem der Arbeitgeber den Benutzernamen und das Passwort beantragt und erhalten und den Zugang zum Portal der Arbeitsinspektion auf https://reges.inspectiamuncii.ro aktiviert hat.
Für die erste Einreichung des Registers bei der territorialen Arbeitsaufsichtsbehörde sind folgende Unterlagen erforderlich
- Formblatt für die Einreichung der Revisal (Anhang 1);
- eine Kopie der Bescheinigung über die Eintragung ins Handelsregister oder der Bescheinigung über die steuerliche Registrierung (falls zutreffend);
- Kopie des Personalausweises des gesetzlichen Vertreters oder der bevollmächtigten Person, falls die vorlegende Person nicht der gesetzliche Vertreter ist;
- die aus dem Arbeitnehmerregister erstellte Datei mit der Dateiendung .rvs.
Der Erhalt des Benutzernamens und des Passworts erfolgt bei der territorialen Arbeitsaufsichtsbehörde, in deren Zuständigkeitsbereich der Arbeitgeber seinen Sitz oder Wohnsitz hat, gegen Vorlage der folgenden Unterlagen:
- Formblatt für die Erteilung des Benutzernamens und des Passworts (Anhang 2);
- eine vom Arbeitgeber unterzeichnete und abgestempelte Vollmacht, wenn die Person, die den Benutzernamen und das Passwort beantragt, nicht der gesetzliche Vertreter des Arbeitgebers ist;
- Kopie der Bescheinigung über die Eintragung ins Handelsregister oder der Bescheinigung über die steuerliche Registrierung (falls zutreffend);
- Kopie des Personalausweises der bevollmächtigten Person.
Voraussetzung für den Erhalt des Benutzernamens und des Passworts ist die Einreichung des allgemeinen Arbeitnehmerregisters bei der territorialen Arbeitsaufsichtsbehörde.
Übermittlung per E-Mail auf der Grundlage einer elektronischen Signatur.
Arbeitgeber, die über eine erweiterte elektronische Signatur auf der Grundlage eines qualifizierten Zertifikats verfügen, das sie von einem Zertifizierungsdienstanbieter gemäß den Bestimmungen des Gesetzes Nr. 455/2001 über elektronische Signaturen erhalten haben, können das allgemeine Arbeitnehmerregister an die von der Arbeitsaufsichtsbehörde angegebene E-Mail-Adresse übermitteln.
Die Methode der Einreichung per E-Mail und die E-Mail-Adresse sind auf der Website der Arbeitsaufsichtsbehörde zu finden.
Passwort für das REGES-Portal zurücksetzen
Wenn das für die Authentifizierung im REGES-Portal verwendete Passwort nicht mehr funktioniert, vergessen wurde oder einfach nur geändert werden soll, muss sich der gesetzliche Vertreter des Arbeitgebers an die territoriale Arbeitsaufsichtsbehörde wenden, zu der der Arbeitgeber gehört, um ein neues Passwort zu erhalten.
Bitte beachten Sie, dass die territoriale Arbeitsaufsichtsbehörde die einzige Institution ist, die die Authentifizierungspasswörter im REGES-System verwaltet.
Anhang 1 – Formblatt für die Einreichung von Revisalanträgen
Anhang 2- Formblatt zur Freigabe von Benutzername und Passwort