Wir möchten darauf hinweisen, dass die Notwendigkeit, die Umwelterklärung zu ersetzen, durch das Gesetz 175/2023 entstanden ist, das nach Angaben der Initiatoren eine Reihe von Änderungen an der primären Gesetzgebung zum Umweltfonds vorgenommen hat.
Das vom Umweltministerium vorgegebene neue Formular wurde im Amtsblatt in der Verordnung 3.173/2023 veröffentlicht, die ab dem 1. Januar 2024 gelten wird.
Wenn Steuerzahler/Zahlungspflichtige ihre Verpflichtungen gegenüber dem Umweltfonds in einem oder mehreren Berichtszeiträumen fehlerhaft erklärt haben, können sie die fehlerhaft erklärten Verpflichtungen berichtigen, indem sie die Berichtigungserklärung für Verpflichtungen gegenüber dem Umweltfonds für jeden Zeitraum einreichen, für den die fehlerhafte Erklärung abgegeben wurde.
Die berichtigte Erklärung über die Verbindlichkeiten des Umweltfonds ersetzt die ursprünglich eingereichte Erklärung.
Die Erklärung über die Verpflichtungen gegenüber dem Umweltfonds ist durch die korrekte Eintragung aller Daten für den Berichtszeitraum, für den die Berichtigung vorgenommen wird, zu vervollständigen.