Organisation des Registers für den Erwerb von Wohnungen mit ermäßigtem Mehrwertsteuersatz von 5%

Nach den Änderungen und Ergänzungen der Steuergesetzgebung wird durch OG 16 wird gemäß Artikel 291, Absatz (3^5), das Register für Wohnungskäufe mit einem reduzierten Mehrwertsteuersatz von 5% ab dem 1. Januar 2023 in elektronischer Form geführt, und zwar auf der Grundlage der Informationen aus den Rechtsakten zwischen lebenden Personen, die die Übertragung des Eigentumsrechts an den in Absatz (3) Buchstabe c) Punkt 3 vorgesehenen Wohnungen zum Gegenstand haben, und die ab dem 1. Januar 2023 beglaubigt werden.

So wurde kürzlich durch das OpANAF 2053/2022 (veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 1144 vom 28. November 2022) das Verfahren für die Organisation des Registers für den Erwerb von Wohnungen mit einem reduzierten Mehrwertsteuersatz von 5 % ab dem 1. Januar 2023 festgelegt.

 

Nach den Bestimmungen der Steuergesetzgebung sind die Notare dazu verpflichtet:

a) die Erfüllung der Bedingung für den Erwerb einer einzelnen Wohnung zu überprüfen, deren Wert den Betrag von 600 nicht übersteigt. 000 Lei, ohne Mehrwertsteuer, zum ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 5 %, indem sie ab dem 1. Januar 2023 das Register für den Erwerb von Wohnungen zum ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 5 % konsultiert, bevor sie Rechtsakte zwischen lebenden Personen über die Übertragung des Eigentums oder die Vorauszahlung für den Erwerb einer solchen Wohnung beglaubigt, und, wenn sie feststellt, dass diese Bedingung nicht erfüllt ist, diese nur beglaubigt, wenn die Lieferung zum normalen Mehrwertsteuersatz erfolgt ist;

b) Vervollständigung des Registers für den Erwerb von Wohnungen zum ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 5 %, beginnend am 1. Januar 2023 mit dem Datum der Beurkundung von Rechtsakten zwischen lebenden Personen über die Übertragung des Eigentums an den in Absatz 3 Buchstabe c) Pkt. 3 genannten Wohnungen;

c) in Rechtshandlungen zwischen unter Lebenden lebenden Personen, die die Übertragung des Eigentums oder die Vorauszahlung für den Erwerb einer Wohnung gemäß Absatz 3 Buchstabe c Nummer 3 betreffen, Angaben über die Einhaltung der unter Buchstabe a und gegebenenfalls unter Buchstabe b genannten Verpflichtungen aufzunehmen;

d) in Rechtsgeschäften zwischen lebenden Personen, die die Übertragung von Eigentum oder die Bezahlung von Wohnraum im Sinne von Absatz 3 Buchstabe c Nummer 3 betreffen, den angewandten Mehrwertsteuersatz anzugeben, unabhängig davon, ob die Mehrwertsteuer auf den Preis aufgeschlagen wird oder im Preis enthalten ist.

 

Gemäß dem normativen Akt ist das Register in elektronischem Format organisiert und wird mit Hilfe der vom Nationalen Zentrum für Finanzinformationen des Finanzministeriums bereitgestellten Computeranwendung verwaltet.

Die Leitlinien für den Zugang der Notare zum Register und die Art und Weise seiner Nutzung werden vom Nationalen Zentrum für Finanzinformationen in Absprache mit dem Nationalen Notarverband Rumäniens ausgearbeitet und den Notaren über den Nationalen Notarverband Rumäniens zur Verfügung gestellt.

 

Verfahren für die Erstellung des Registers für den Erwerb von Quotenwohnungen

ermäßigter Mehrwertsteuersatz von 5 %:

Ab dem 1. Januar 2023 wird ein Register für den Erwerb von Wohnungen mit einem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 5 % eingerichtet.

Sie wird in elektronischer Form nach dem Muster im Anhang, der Bestandteil dieses Verfahrens ist, erstellt und mit Hilfe der vom Nationalen Zentrum für Finanzinformationen des Finanzministeriums bereitgestellten EDV-Anwendung verwaltet.

Wir weisen darauf hin, dass das Register von den Notaren am Tag der Beurkundung von Rechtsakten zwischen lebenden Personen ausgefüllt wird, die die Übertragung des Eigentumsrechts an Wohnungen zum Gegenstand haben, deren Wert einschließlich des Grundstücks, auf dem sie gebaut sind, den Betrag von 600.000 Lei ohne Mehrwertsteuer nicht übersteigt, die von Einzelpersonen oder gemeinsam mit einer anderen Einzelperson/anderen Einzelpersonen erworben werden und für die der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 5% gilt.

Es ist zu beachten, dass das Register in dem Fall verwendet wird, in dem der Übertragende des Eigentumsrechts an der Wohnung gemäß Artikel 316 des Steuergesetzbuchs für Mehrwertsteuerzwecke in Rumänien registriert ist, sowie in dem Fall, in dem seine Mehrwertsteuerregistrierungsnummer gemäß Artikel 316 Absatz (11) Buchstabe a), c)-e) und h) des Steuergesetzbuchs gelöscht worden ist.

 

Das Register enthält die folgenden Informationen:

a) Identifikationsdaten der natürlichen Person(en) des Erwerbers/Veräußerers;

b) die Identifikationsdaten des/der Übergeber(s) des Eigentums;

c) die vollständige Adresse der zum ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 5 % erworbenen Wohnung gemäß Artikel 291 Absatz (3) Buchstabe c) Punkt 3 der Steuergesetzgebung ;

d) den Wert (ohne MwSt.), zu dem der wirtschaftliche Vorgang zur Übertragung des Eigentumsrechts an der Wohnung einschließlich des Grundstücks, auf dem sie errichtet ist, abgeschlossen wurde;

e) die Nummer und das Datum der notariellen Urkunde, die den Rechtsakt zwischen lebenden Personen über die Eigentumsübertragung beglaubigt;

f) die Identifikationsdaten des Notars, der den Rechtsakt zwischen lebenden Personen über die Übertragung des Eigentums beurkundet hat;

g) die Identifikationsdaten des Notars, der die Eintragung in das Register des Rechtsakts zwischen lebenden Personen über die Eigentumsübertragung vorgenommen hat, wenn die Eintragung von einem Notar vorgenommen wird, der mit dem Notar, der den Akt beurkundet hat, verbunden ist;

h) das Datum und die Registriernummer der Eintragung in das Register, die von der EDV-Anwendung automatisch generiert werden.

 

Bitte beachten Sie, dass es sich bei den Identifizierungsdaten der natürlichen Person(en), die den Erwerber identifizieren, um den Vornamen, den Nachnamen und den persönlichen Nummerncode handelt.

Bei gebietsfremden natürlichen Personen handelt es sich bei den Identifikationsdaten um Name und Vorname, PersonenkennPkt. /Steueridentifikationsnummer, Geburtsdatum und -ort, Art, Serie und Nummer des Ausweises, Staat, der den Ausweis ausstellt. Sind die Erwerber verheiratet, so werden beide Ehegatten in das Register eingetragen, es sei denn, es wurde einvernehmlich festgelegt, dass nur ein Ehegatte die Immobilie als sein Eigentum erwirbt; in diesem Fall wird nur der Ehegatte eingetragen, der der Erwerber ist.

Für die Zwecke von Buchstabe b sind die Identifizierungsdaten des/der Übertragenden der Name und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer der juristischen Person oder einer anderen nicht rechtsfähigen Einrichtung oder der Name, der Vorname und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer der natürlichen Person. Bei Übermittlern, deren Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß Artikel 316 Absatz 11 Buchstabe a), c) – e) und h) der Steuergesetzgebung  gelöscht wurde, ist die Steueridentifikationsnummer einzutragen.

In Bezug auf Buchstabe f) handelt es sich bei den Identifikationsdaten des Notars um den Vor- und Nachnamen des Notars, der die im Register eingetragene Rechtshandlung beglaubigt hat, die Steueridentifikationsnummer und die einmalige Registrierungsnummer im Nationalen Notariatsregister (RNENP), das von der Nationalen Union der Notare in Rumänien geführt wird.

Für die Zwecke von Buchstabe g) sind die Identifikationsdaten des Notars, der die Eintragung vorgenommen hat, und des Notars, der die Urkunde beglaubigt hat, folgende: Vor- und Nachname, Steueridentifikationsnummer und einmalige Registrierungsnummer im RNENP, das von der Nationalen Union der Notare in Rumänien verwaltet wird.

 

Wichtig! Die Notare sind für die korrekte und vollständige Eintragung der Daten in das Register verantwortlich.

Der Zugang der Notare zum Register erfolgt auf der Grundlage eines qualifizierten digitalen Zertifikats, das gemäß den gesetzlichen Bestimmungen geführt wird.

Es ist erwähnenswert, dass die Notare in der Computeranwendung für die Verwaltung des Registers durch die Nationale Union der Notare in Rumänien mit den folgenden Identifikationsdaten registriert werden: Name, Nachname, persönlicher numerischer Code, Steueridentifikationscode, einmalige Registrierungsnummer im RNENP, qualifiziertes digitales Zertifikat und berufliche E-Mail-Adresse. Die Eintragung in die EDV-Anwendung erfolgt sowohl für Notare, die Rechtshandlungen beurkunden, als auch für Notare, die die Eintragung in das Register vornehmen.

Das Verfahren sieht vor, dass das Register von den Notaren konsultiert wird, um zu überprüfen, ob die Voraussetzungen für den Erwerb einer Wohnung mit einem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 5 % durch eine natürliche Person erfüllt sind, die eine Nutzfläche von maximal 120 m² ohne Nebengebäude hat und deren Wert den Betrag von 600.000 Lei ohne Mehrwertsteuer gemäß Artikel 291 Absatz (3) Buchstabe c) Punkt 3 der Steuergesetzgebung  nicht übersteigt.

Die Erfüllung der oben genannten Bedingung wird vor der Beurkundung von Rechtsgeschäften zwischen lebenden Personen überprüft, die die Übertragung des Eigentumsrechts oder die Zahlung eines Vorschusses zum Gegenstand haben, der die teilweise oder vollständige Zahlung des Wertes für den Erwerb einer Wohnung darstellt, deren Wert den Betrag von 600.000 Lei, ohne Mehrwertsteuer, mit einem reduzierten Mehrwertsteuersatz von 5 % nicht übersteigt.

Nach jeder Eintragung in das Register sowie nach jeder Einsichtnahme in das Register wird dem Notar eine von der EDV-Anwendung generierte Bescheinigung ausgestellt. Die Bescheinigung wird der Dokumentation der abgeschlossenen öffentlichen Urkunde beigefügt.

Nach dem kürzlich genehmigten Verfahren sollen die Notare im Jahr 2023 das Register auch mit Informationen aus Rechtsakten zwischen lebenden Personen vervollständigen, die im Jahr 2023 beurkundet werden und die die Übertragung des Eigentums an Wohnungen betreffen, deren Wert einschließlich des Grundstücks, auf dem sie gebaut sind, den Betrag von 600.000 Lei übersteigt, aber nicht den Betrag von 700. 000 Lei ohne Mehrwertsteuer, die von natürlichen Personen einzeln oder gemeinsam mit einer anderen natürlichen Person/anderen natürlichen Personen erworben werden, wenn sie vor dem 1. Januar 2023 Rechtsgeschäfte zwischen lebenden Personen abgeschlossen haben, deren Gegenstand die Zahlung eines Vorschusses ist, der die teilweise oder vollständige Zahlung der Gegenleistung für den Erwerb einer solchen Wohnung darstellt.

 

Rechtsgrundlage:

-Regierungsverordnung (OG) Nr. 16/2022 zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes Nr. 227/2015 über die Steuergesetzgebung , zur Aufhebung bestimmter normativer Akte und anderer finanzieller und steuerlicher Maßnahmen.

-ANAF-Verfügung Nr. 2053/2022 zur Genehmigung des Verfahrens für die Organisation des Registers für Wohnungskäufe mit einem reduzierten Mehrwertsteuersatz von 5 % ab dem 1. Januar 2023.