Im Amtsblatt Nr. 926 vom 21. September 2022 wurde der OPANAF Nr. 1.654/2022 zur Änderung und Ergänzung des OPANAF Nr. 2.117/2018 über die Genehmigung des Musters und des Inhalts der Formblätter und Unterlagen für die Überprüfung der persönlichen steuerlichen Situation veröffentlicht. Der neue normative Akt legt im Falle von Einheiten, die den regionalen Generaldirektionen für öffentliche Finanzen unterstellt sind, den stellvertretenden Leiter der Steuerprüfung als „Leiter der Struktur mit Steuerprüfungsaufgaben“ fest. Gleichzeitig wird die Generaldirektion für Steuerverwaltungsverfahren aus Artikel 5 des OPANAF Nr. 2.117/2018 gestrichen.
Quelle: www.ceccar.ro