Am 29. August wurde im Amtsblatt die Dringlichkeitsverordnung (OUG) Nr. 117 vom 26. August 2022 zur Änderung und Ergänzung des Vaterschaftsurlaubsgesetzes Nr. 210/1999 veröffentlicht.
So wird die Dauer des vom Arbeitgeber bezahlten Vaterschaftsurlaubs von 5 auf 10 Arbeitstage erhöht.
Im Falle dass der Vater des neugeborenen Kindes eine Bescheinigung über den Abschluss des Kinderbetreuungskurses erhalten hat, wird die Dauer des Vaterschaftsurlaubs um 5 Arbeitstage verlängert.
Der Vater kann für jedes neugeborene Kind auf der Grundlage der Bescheinigung über den Abschluss des Kinderbetreuungskurses einen erhöhten Vaterschaftsurlaub in Anspruch nehmen, unabhängig davon, wann er diese Bescheinigung erhält.
Neben den Personen, die auf der Grundlage eines Arbeits- oder Dienstverhältnisses beschäftigt sind, haben folgende Personengruppen Anspruch auf Vaterschaftsurlaub:
– welche eine Tätigkeit auf der Grundlage von Verträgen über sportliche Tätigkeiten ausüben
– welche eine Tätigkeit auf der Grundlage individueller Arbeitsvereinbarungen innerhalb von Genossenschaften ausüben
– im Rahmen von Mandatsverträgen tätige Geschäftsführer
– welche Tätigkeiten im Rahmen von Managementverträgen ausüben
– welche eine Position von öffentlicher Bedeutung besetzen
Die Nichtgewährung des Vaterschaftsurlaubs seitens des Arbeitgebers stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße von 4.000 Lei bis 8.000 Lei bestraft werden kann.