Höchstgrenze für die nicht steuerpflichtige Tageszeit (Fall)

Situation: Wie hoch ist unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Gesetzes 72/2022 die Höhe des Tagegelds, das bei einem Gehalt von 3.300 Lei gewährt werden kann? Gelten die neuen Bestimmungen ab dem Tagegeld für April?

 

 

Lösung:

Gemäß Artikel 76 Absatz (2) Buchstabe k) Ziffer ii) des Gesetzes Nr. 227/2015 über die Abgabenordnung gelten die Regeln für die Besteuerung von Gehaltseinkünften auch für die folgenden Arten von Einkünften, die den Gehältern gleichgestellt sind: (…)

„k) die Entsendungszulage, die Abordnungszulage, einschließlich der spezifischen Zulage für die grenzüberschreitende Abordnung, die zusätzlichen Leistungen, die die Arbeitnehmer im Rahmen der Mobilitätsklausel erhalten, sowie alle anderen Beträge gleicher Art, mit Ausnahme derjenigen, die zur Deckung der Beförderungs- und Unterbringungskosten gewährt werden, die die Arbeitnehmer gemäß den einschlägigen Rechtsvorschriften während der Dauer ihrer Tätigkeit an einem anderen Ort, im Inland oder im Ausland im dienstlichen Interesse erhalten, und zwar für den Teil, der die als solcher festgelegte nicht steuerbare Obergrenze übersteigt: (…)

(ii) im Ausland das 2,5-fache des gesetzlichen Tagessatzes, der durch Regierungsbeschluss für rumänische Bedienstete festgelegt wurde, die zu vorübergehenden Dienstreisen ins Ausland entsandt werden, und zwar bis zur Höhe von 3 Grundgehältern, die dem jeweiligen Dienstort entsprechen.“

So wird die Obergrenze für den Wert von 3 Grundgehältern, die der ausgeübten Tätigkeit entsprechen, berechnet, indem die 3 Gehälter zur Anzahl der Arbeitstage in dem betreffenden Monat in Beziehung gesetzt werden, und das Ergebnis wird mit der Anzahl der Tage des Zeitraums der Delegation/Abordnung/Ausübung der Tätigkeit an einem anderen Ort, im Land oder im Ausland multipliziert.

Artikel III des Gesetzes 72/2022 legt fest, dass abweichend von den Bestimmungen des Artikels 4 des Gesetzes Nr. 227/2015 über die Abgabenordnung in seiner geänderten und ergänzten Fassung die Bestimmungen des Artikels II ab dem Einkommen des Monats gelten, der auf den Monat folgt, in dem dieses Gesetz in Kraft tritt.

Die oben genannten Bestimmungen treten drei Tage nach der Veröffentlichung des Gesetzes im Amtsblatt, am 4. April 2022, in Kraft, wobei das Gesetz am 31. März 2022 veröffentlicht wurde und im Gesetzestext erwähnt wird, dass es ab den Einnahmen des Monats gilt, der auf den Monat folgt, in dem es in Kraft tritt, d.h. ab Mai 2022.

Aus diesem Grund werden ab dem Einkommen des Monats Mai 2022 (nicht April 2022) die Beträge, die den Arbeitnehmern als nicht steuerpflichtiges Tagegeld in Bezug auf die Einkommensteuer und die obligatorischen Sozialversicherungsbeiträge gewährt werden können, anhand von zwei verschiedenen Höchstgrenzen berechnet: Der erste Betrag entspricht dem 2,5-fachen des für Haushaltsbedienstete festgesetzten Höchstbetrags, der zweite Betrag entspricht maximal drei Grundgehältern für die Tage der Abordnung/Delegation, d. h. der niedrigere der beiden Höchstbeträge und der tatsächlich gewährte Betrag ist der nicht steuerpflichtige Höchstbetrag.

Es ist wichtig zu wissen, dass Tagegelder bis zu drei Gehältern nicht direkt gewährt werden können.

Grundsätzlich wird das 2,5-fache der für öffentliche Einrichtungen festgesetzten Obergrenze gewährt, jedoch nicht mehr als der Gegenwert von drei Grundgehältern des Beschäftigten.

In Anbetracht der neuen Bestimmungen, die ab Mai gelten, lautet die Berechnungsformel für die nicht steuerpflichtige Höchstgrenze:

Bruttolohn x 3 x Anzahl der Tage, für die Tagegeld zu zahlen ist / Anzahl der Arbeitstage im Monat.

Da die beiden Grenzen sind:

– das 2,5-fache der für Haushaltsbedienstete festgesetzten Obergrenze

– maximal 3 Grundgehälter für die Tage der Delegation.

Das nicht steuerpflichtige Tagegeld ist der niedrigere der beiden berechneten Grenzwerte.

Bei einem Gehalt von 3.300 Lei errechnet sich das maximale Tagegeld, das für einen Reisetag im Mai 2022 gewährt werden kann, wie folgt: 3.300 Lei x 3 x 1 Reisetag / 22 Arbeitstage im Mai 2022 = 450 Lei/Tag.

Angenommen, der Arbeitnehmer reist nach Deutschland, wofür er ein Tagegeld von 35 Euro pro Tag erhält. In diesem Fall beträgt das zu zahlende Tagegeld 35 Euro/Tag x 2,5 x 5 Lei/Euro = 437,50 Lei.

Die beiden Grenzwerte sind also:

– das 2,5-fache der für Haushaltsbedienstete festgesetzten Obergrenze, d. h. 35 Euro/Tag x 2,5 x 5 Lei/Euro = 437,50 Lei,

– maximal 3 Grundgehälter für Delegationstage = 3.300 Lei x 3 x 1 Reisetag / 22 Arbeitstage im Mai 2022 = 450 Lei/Tag.

Das nicht steuerpflichtige Tagegeld entspricht dem niedrigeren der beiden berechneten Grenzwerte, d. h. 437,50 Lei/Tag.

 

Rechtsgrundlage:

-Gesetz 72/2022 zur Aufhebung bestimmter steuerlicher Verpflichtungen und zur Änderung bestimmter Rechtsakte;

-Steuergesetzbuch (genehmigt durch das Gesetz Nr. 227/2015, veröffentlicht im MO Nr. 688 vom 10.09.2015), mit späteren Änderungen und Ergänzungen;

-Steuerverfahrensordnung (genehmigt durch das Gesetz Nr. 207/2015, veröffentlicht im MO Nr. 547 vom 23.07.2015), mit späteren Änderungen und Ergänzungen;

-Methodische Normen für die Anwendung der Abgabenordnung (genehmigt durch den Regierungsbeschluss Nr. 1/2016).