Im Amtsblatt (Teil I) Nr. 110 vom 3. Februar 2022 wurde die MMAP-Verordnung Nr. 179 / 2022 zur Änderung des Anhangs zur Verordnung des Ministers für Umwelt, Gewässer und Wälder Nr. 323 / 2020 zur Genehmigung veröffentlicht des Finanzierungsleitfadens Verringerung der Treibhausgasemissionen im Verkehr durch Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge, 2020-2024.
Gemäß dem kürzlich veröffentlichten normativen Gesetz sind die nachstehenden Begriffe und Ausdrücke wie folgt definiert:
- neues Fahrzeug – jedes Auto, jeder leichte Lieferwagen oder leichte Lastwagen, jedes Quad oder Elektromotorrad, das noch nie zugelassen wurde, mit Plug-in-Hybrid-Elektroantriebssystem, reiner Elektro- oder Wasserstoff-Brennstoffzelle; Als neues Fahrzeug gilt auch jedes Auto, jeder leichte Lieferwagen oder leichte Lastwagen / Spezialfahrzeug oder jedes Vierrad mit hybridelektrischem Antriebssystem (Plug-in), rein elektrisch oder mit Wasserstoff-Brennstoffzelle, das kumulativ die folgenden Bedingungen erfüllt:
- vor nicht mehr als 6 Monaten, einschließlich des Verkaufsdatums registriert/ und nicht mehr als 6.000 km hat
- die Registrierung auf den Namen des validierten Herstellers bzw. der Arbeitsstelle / des autorisierten Vertreters / Partners erfolgt. Das Fahrzeug wurde für DRIVE-TEST / DEMO-Aktivitäten verwendet;
- vom validierten Hersteller bzw. der im Validierungsantrag angegebenen Arbeitsstelle / Bevollmächtigten / Partner als Erstbesitzer vermarktet wird;oder derjenige, der kumulativ die folgenden Bedingungen erfüllt:
- höchstens einmal in einem anderen Mitgliedstaat technisch zugelassen wurde, ohne Berechtigung zum Führen von Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen, ausschließlich zur Durchführung der für die Einfuhr erforderlichen Tätigkeiten durch den validierten Hersteller, um über das Programm vermarktet zu werden;
- wurde vom Hersteller ausschließlich für den Verkauf auf dem rumänischen Markt validiert importiert und hat am Verkaufsdatum 0 km durch das Programm;
- wurde aus den Aufzeichnungen der zuständigen Behörden des Mitgliedstaats gelöscht, in dem die technische Registrierung durchgeführt wurde;
- Hybrid-Elektrofahrzeug – das Hybridfahrzeug, das zur Sicherstellung seines mechanischen Antriebs Energie aus zwei gespeicherten Energiequellen bezieht, die am Fahrzeug montiert sind: einem verbrauchbaren Kraftstoff bzw. einer Vorrichtung zum Speichern von Elektrizität (z. ), die eine externe Stromversorgung hat – Plug-in;
- reines elektrisches Kraftfahrzeug – alle Autos, Kleintransporter, Kleinlaster oder Quads, die von einem wiederaufladbaren Elektromotor angetrieben werden, der von wiederaufladbaren Batterien gespeist wird, die von einer externen Stromquelle gespeist werden und als emissionsfreie Fahrzeuge eingestuft sind;
- Auto mit Wasserstoff-Brennstoffzelle – jedes Fahrzeug der Klasse M1 oder N1, wie in der Verordnung (EU) 2018/858 definiert, oder der Klasse L6e oder L7e, wie in der Verordnung (EU) Nr. 168/2013, angetrieben von einer Brennstoffzelle, die chemische Energie aus Wasserstoff in Elektrizität umwandelt, um das Fahrzeug anzutreiben; .
- Gebrauchtwagen – alle Pkw, Kleinbusse, Kleintransporter oder Kleinlaster, die kumulativ die folgenden Anforderungen erfüllen:
- in Rumänien registriert ist oder gegebenenfalls gemäß den institutionellen Verfahren im System der Verteidigung, der öffentlichen Ordnung und der nationalen Sicherheit registriert ist;
- enthält kumulativ die wesentlichen Komponenten (Motor, Getriebe, Fahrwerk, Karosserie, Fahrgestell sowie die elektronische Ausrüstung zur Steuerung der Funktionen des Fahrzeugs und der Katalysatoreinrichtung, falls diese vom Hersteller bereitgestellt wurden);
- hat zum Zeitpunkt der Einschreibung in das Programm ein Dienstalter von mindestens 6 Jahren ab dem Jahr der Erstregistrierung in Rumänien, mit Ausnahme des Dienstalters, das einer administrativ-territorialen Einheit oder einer öffentlichen Einrichtung gehört. Liegt das im Fahrzeugausweis des Fahrzeugs eingetragene Zulassungsjahr vor dem Baujahr, gilt das Baujahr als Zulassungsjahr;
- Begünstigter – natürliche oder juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts oder die Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit oder Berufsorganisation, die in einer der Formen der Ausübung des freien Berufs organisiert ist und ihre Tätigkeit ausübt, einschließlich der Institution der Verteidigung, öffentlichen Ordnung und Sicherheit national, das im Rahmen des Programms ein neues Fahrzeug gekauft hat;
Bedingungen für die Vergabe des Umweltzeichens an die juristische Person
Die folgenden Kategorien rumänischer juristischer Personen des öffentlichen oder privaten Rechts mit beruflichem Hauptsitz in Rumänien profitieren vom Umweltzeichen:
- die administrativ-territoriale Behörde einschließlich der administrativ-territorialen Behörde der Gemeinde;
- die Bildungseinheit oder -einrichtung, staatlich oder privat;
- die Anstalt des öffentlichen Rechts, einschließlich der als Anstalt des öffentlichen Rechts eingerichteten Forschungs- und Entwicklungsanstalt, sowie der Anstalt des Systems der Verteidigung, der öffentlichen Ordnung und der nationalen Sicherheit;
- Nichtregierungsorganisation;
- Unternehmen das einer in Rumänien anerkannten religiösen Sekte angehört;
- der Wirtschaftsakteur, einschließlich des Forschungs- und Entwicklungsinstituts, das seine Tätigkeit in einem Wirtschaftsregime ausübt;
- die Berufskanzlei mit beschränkter Haftung;
- die medizinisch-sanitären Einheiten, die gemäß den Bestimmungen des Gesellschaftsgesetzes Nr.31/1990, neu aufgelegt, mit nachträglichen Änderungen und Ergänzungen;
- Personen ohne Rechtspersönlichkeit: autorisierte natürliche Person, Einzelunternehmen und Familienunternehmen;
- Berufsverbände, die nach Maßgabe der besonderen gesetzlichen Bestimmungen in einer der Formen der Ausübung des freien Berufs organisiert sind und ihre Tätigkeit ausüben;
- sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts oder des Privatrechts.
Die juristische Person profitiert nur dann vom Umweltzeichen, wenn sie die folgenden Bedingungen kumulativ erfüllt:
- von der AFM die Genehmigung der Abnahmeakte eingeholt;
- bei einem validierten Hersteller für den Kauf eines Neuwagens zugelassen, Erhalt des Zulassungsscheins und des Finanzierungsvertrags;
- das gebrauchte Fahrzeug gemäß den Bestimmungen dieses Leitfadens an einen autorisierten Abholer übergeben;
- das gebrauchte Fahrzeug gemäß den Bestimmungen dieses Leitfadens aus den Verkehrsaufzeichnungen entfernt wurde;
- dem validierten Hersteller Informationen über die Vernichtung und Löschung aus den Aufzeichnungen des Gebrauchtfahrzeugs gemäß den Bestimmungen dieses Leitfadens vorgelegt werden;
- kauft das Neufahrzeug bei dem validierten Hersteller, der den Zulassungsschein ausgestellt hat.
Gemäß O.MMAP 179/2022 kann der Bewerber, der die folgenden Zulassungskriterien erfüllt, zum Zeitpunkt der Einreichung der Zulassungsakte am Programm teilnehmen:
- handelt im eigenen Namen;
- die Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben, Bußgeldern und Beiträgen an den Staatshaushalt, den lokalen Haushalt und den Haushalt des Umweltfonds gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen erfüllt hat;
- nicht mit von der Finanzgesetzgebung genehmigten Urkunden registriert ist;
- sich nicht in einem Zustand der Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses befindet, sich nicht im Verfahren der gerichtlichen Sanierung, Auflösung, Liquidation, Liquidation, Abmeldung, Stilllegung, einschließlich Betriebsstilllegung befindet, nicht unter besonderer Verwaltung steht,hat keine Aktivitäten, einschließlich wirtschaftlicher, ausgesetzt oder eingeschränkt, befindet sich nicht in einer anderen ähnlichen Situation, die gegebenenfalls gesetzlich geregelt ist;weder Gegenstand eines Gerichtsverfahrens für die oben genannten Situationen noch für andere ähnliche Situationen;
- auf dem Hoheitsgebiet Rumäniens wirtschaftliche Tätigkeiten ausübt und nicht rechtskräftig wegen Verbrechen gegen die Umwelt verurteilt wurde;
- war und ist nicht Gegenstand eines Verfahrens zur Rückforderung staatlicher Beihilfen, die aufgrund einer Entscheidung des Wettbewerbsrates oder der Europäischen Kommission für rechtswidrig und mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt wurden oder, falls dies Gegenstand war einer solchen Entscheidung, diese bereits vollstreckt und die Forderung vollständig beigetrieben ist;
- nicht die Haupttätigkeit ausübt und keine Tätigkeiten in einem der in Anhang 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union aufgeführten Sektoren ausübt, in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) Nr.407 / 2013;daher wird das im Rahmen des Programms zu erwerbende Fahrzeug weder für die Durchführung dieser Aktivitäten noch für den Straßengütertransport verwendet;
- der Gesamtwert der De-minimis-Beihilfe, von der er während eines Zeitraums von 3 aufeinanderfolgenden Jahren profitiert hat (2 vorangegangene Geschäftsjahre und das Geschäftsjahr, in dem er die Annahmeakte im Programm einreicht), kumuliert mit dem Wert der finanziellen Zuwendung auf der Grundlage der De-minimis-Regelung gewährt wird, den Lei-Gegenwert von 200.000 Euro (bzw. 100.000 Euro, wenn es im Straßengüterverkehr tätig ist) zum Zeitpunkt der Einreichung der Zulassungsunterlagen nicht übersteigt.Wenn der Antragsteller den Status eines Einzelunternehmens im Sinne von Artikel 2 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 hat.407 / 2013 wird der Gesamtwert der De-minimis-Beihilfe berechnet, indem die De-minimis-Beihilfen summiert werden, die für einen Zeitraum von 3 aufeinanderfolgenden Jahren den Unternehmen gewährt wurden, die Teil des jeweiligen Einzelunternehmens sind;
- für den Kauf desselben Fahrzeugs, das im Rahmen des Programms gekauft werden soll, keine Finanzierung durch Projekte oder Programme erhalten hat und nicht dabei ist, diese aus anderen öffentlichen Mitteln, einschließlich Gemeinschaftsmitteln, zu erhalten, mit Ausnahme von Vorhaben, die aus europäischen Fonds im Zusammenhang mit der Kohäsion finanziert werden Politik.
Die Abnahmeakte muss folgende Unterlagen enthalten:
- das Finanzierungsantragsformular in Anhang Nr.6 zu diesem Leitfaden, vollständig mündlich ausgefüllt und vom gesetzlichen Vertreter oder seinem Bevollmächtigten unterzeichnet;
- Steuerbescheinigung, ausgestellt auf den Namen der antragstellenden juristischen Person durch die spezialisierte Gebietskörperschaft des Finanzministeriums, nicht älter als 30 Tage zum Zeitpunkt der Einreichung der Zulassungsakte;
- Steuerbescheinigung über die Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Staatshaushalt, ausgestellt auf den Namen der antragstellenden juristischen Person durch die spezialisierte Gebietskörperschaft des Finanzministeriums, nicht älter als 30 Tage zum Datum der Einreichung der Annahmeakte;
- Bescheinigung über die Steuerbescheinigung über die kommunalen Steuern und Gebühren und sonstigen Einnahmen aus dem kommunalen Haushalt, ausgestellt auf den Namen des Antragstellers durch die lokale Behörde, in deren Gebiet der Antragsteller seinen Sitz hat, nicht älter als 30 Tage zum Datum der Einreichung der Aktenannahme;
- Steuerbescheinigung über die Verpflichtungen gegenüber dem Umweltfonds, ausgestellt auf den Namen der antragstellenden juristischen Person von AFM, nicht älter als 30 Tage zum Datum der Einreichung der Annahmeakte;
- die in Textverarbeitung ausgefüllte Erklärung zur Eigenverantwortung über die in den letzten 3 Jahren bzw. 2 vorangegangenen Geschäftsjahren und dem Geschäftsjahr, in dem sich der Bewerber/die Bewerberin in das Programm einschreibt, erhaltenen De-minimis-Hilfen, unterzeichnet vom gesetzlichen Vertreter / Bevollmächtigten, gemäß dem Formular in Anlage Nr.7 zu diesem Leitfaden. Wenn der Antragsteller den Status eines Einzelunternehmens im Sinne von Artikel 2 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 hat.407 / 2013 wird der Gesamtwert der De-minimis-Beihilfen berechnet, indem die De-minimis-Beihilfen summiert werden, die für einen Zeitraum von 3 aufeinanderfolgenden Jahren an die Unternehmen gewährt wurden, die Teil des jeweiligen Einzelunternehmens sind;
- die Erklärung zur Eigenverantwortung über die Haupttätigkeit, die Bereiche, in denen der Antragsteller seine Tätigkeit tatsächlich ausübt, sowie die Tätigkeit, für die das im Rahmen des Programms anzuschaffende Neufahrzeug eingesetzt werden soll, durch Textverarbeitung ausgefüllt, vom gesetzlichen Vertreter oder seinem Bevollmächtigten unterzeichnet, gemäß dem Formular in Anhang Nr.8 zu diesem Leitfaden.
Einreichung der Unterlagen für die Annahme
Wir weisen darauf hin, dass die Kommission im Rahmen des Analyseverfahrens nur einmal aus demselben Grund die Behebung / Klärung der eingereichten Unterlagen aus Gründen, die sich auf Folgendes beziehen, verlangen kann: die im Leitfaden bereitgestellten Formblätter und / oder die unleserlichen Dokumente, die in einer anderen Form als gewünscht dargestellt werden oder die Löschungen oder Änderungen sowie unvollständige enthalten
Die eingereichten Unterlagen bescheinigen die Erfüllung der Zulassungskriterien zum Zeitpunkt der Einreichung der Akte.
In dem in Absatz (2) vorgesehenen Fall veröffentlicht die AFM zur Behebung wöchentlich auf ihrer Website die Liste der zur Ablehnung vorgeschlagenen Bewerber mit der Möglichkeit zur Behebung; ihnen auch per E-Mail die Möglichkeit der Behebung mitteilen.
Innerhalb von zehn Arbeitstagen nach dem Tag der Veröffentlichung der Liste hat der Antragsteller Gelegenheit, die angeforderten Unterlagen zu übermitteln, um die Gründe zu beseitigen, die zur Ablehnung des Finanzierungsantrags führen können.
Um die Gründe, die zur Ablehnung des Finanzierungsantrags führen können, zu beseitigen, werden die zur Vervollständigung / Klärung des Annahmedossiers erforderlichen Unterlagen gemäß dem auf der Website der Institution veröffentlichten Verfahren an AFM gesendet.
Annahmeakte werden abgelehnt wegen:
- Fehlen oder Verlassen der Gültigkeitsdauer eines Dokuments;
- Nichterfüllung eines Zulassungskriteriums;
- Versäumnis, Unterlagen zur Behebung innerhalb der in Absatz (5) festgelegten Frist einzureichen.
Ergibt die Analyse der Abnahmeakte einen Ablehnungsgrund und einen Ablehnungsgrund mit Abhilfemöglichkeit, wird die Akte zurückgewiesen..
Abhängig von der Einhaltung der im Leitfaden vorgesehenen Bedingungen schlägt die Analysekommission die Annahme / Ablehnung der Akten vor, auch nach Anwendung des Verfahrens zur Sanierung.
Der AFM- Lenkungsausschuss genehmigt die zur Genehmigung vorgeschlagenen Dateien und genehmigt die Liste der zur Ablehnung vorgeschlagenen Dateien. Der AFM-Beratungsausschuss genehmigt die Finanzierung der vom Lenkungsausschuss genehmigten Dossiers.
Zu beachten ist, dass die Bewilligung der Finanzierung der Antragsteller, die den De-minimis-Beihilferegelungen unterliegen, im Rahmen der für sie bestimmten und durch die De-minimis-Regelung bereitgestellten Mittel erfolgt.
Die Listen der akzeptierten / abgelehnten Bewerber werden auf der AFM-Website veröffentlicht.
Die Ergebnisse des Analyseverfahrens werden den Bewerbern per E-Mail mitgeteilt.
Ein interessanter Aspekt ist die Tatsache, dass die Zulassungsdossiers gemäß den Bestimmungen dieses Artikels kontinuierlich für die gesamte Dauer des Programms innerhalb des dafür vorgesehenen Budgets genehmigt werden.
Abgabe des Gebrauchtwagens an die juristische Person
Im Rahmen des Programms kann sich der Antragsteller, der kein gebrauchtes Fahrzeug besitzt, bei einem validierten Hersteller registrieren lassen, um ein neues Fahrzeug unter der Voraussetzung des Umweltzeichens zu kaufen, vorausgesetzt, dass der Übergeber die Ausgaben zu seinen Gunsten übernimmt.
Die Übernahme durch den Zedenten zugunsten des Antragstellers erfolgt durch Unterzeichnung der Erklärung aus dem Registrierungsvermerk, der in der Anlage zum Finanzierungsvertrag enthalten ist.
Vor Unterzeichnung der Erklärung legt der Übertragende dem validierten Hersteller die in Artikel 21 (3) (d) -f) genannten Unterlagen vor, die der Teilnahmeakte des Antragstellers beizufügen sind.
Die Annahme der Abtretung zugunsten des Antragstellers ist unwiderruflich, es sei denn, der Antragsteller verzichtet auf den Kauf des neuen Fahrzeugs..
Der Übergeber hat keinen Anspruch auf Erhalt des Umweltzeichens oder Ansprüche irgendwelcher Art gegenüber AFM oder dem validierten Hersteller. AFM und der validierte Hersteller haften gegenüber dem Antragsteller nicht für Schäden, die ihm durch den Übergeber entstehen.
Bitte beachten Sie, dass die Abtretung durch den Zedenten zugunsten von zwei oder mehr Bewerbern mit demselben Gebrauchtwagen ausgeschlossen ist. Die Nichteinhaltung dieser Bedingung hat die Annullierung aller so erhaltenen Finanzierungsverträge und Registrierungszeichen sowie den Ausschluss von Bewerbern aus dem Programm zur Folge, ohne dass sie erneut aufgenommen werden können.
Abschluss des Finanzierungsvertrages und Einholung des Registrierungsvermerks durch die juristische Person
Nach seiner Aufnahme in die Liste der akzeptierten/abgelehnten Bewerber muss sich der akzeptierte Bewerber innerhalb von 60 Tagen nach der Genehmigung registrieren, mit Ausnahme von 2024, wenn die Frist der 25. November ist, für jeden der Produzenten, die einen Vertrag mit AFM abgeschlossen haben.
Die Nichteinhaltung der Frist gilt als Verzicht auf die Förderung. Die Ausnahme bildet der zugelassene Antragsteller, der von den geltenden Vorschriften im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens betroffen ist und sich erst nach Durchführung aller Verfahren und unter den gesetzlich vorgeschriebenen Bedingungen und Fristen bei einem validierten Hersteller registrieren kann.
Die Registrierung des Antragstellers besteht aus:
- Identifizierung des Antragstellers anhand der in Absatz (3) vorgesehenen Unterlagen;
- Überprüfung der Aufnahme in die von der AFM akzeptierte Bewerberliste und Korrespondenz mit der in der Zulassungsbescheinigung und im Personalausweis des Gebrauchtwagens eingetragenen Person; für den Fall, dass sich seit dem Ausstellungsdatum der Zulassungsbescheinigung und/oder des Personalausweises des Gebrauchtfahrzeugs Änderungen hinsichtlich der Rechtsform oder bestimmter Identifikationsmerkmale des Antragstellers (Name, Anschrift der Zentrale) ergeben haben,da diese nicht in den Dokumenten des gebrauchten Fahrzeugs vermerkt sind, das gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ausgestellte Dokument(s), dessen Änderungen beantragt werden
- Identifizierung des Gebrauchtwagens und Feststellung der Alters- und Zulassungsbedingungen anhand der vorgelegten Dokumente;
- Aufnahme in den Antrag der Informationen über: den Eigentümer des Gebrauchtfahrzeugs, den Antragsteller für die Finanzierung und das Gebrauchtfahrzeug;
- automatische Generierung des Finanzierungsvertrages und des Registrierungsvermerks und deren Aushändigung an den Antragsteller. Für den Kauf jedes Neuwagens wird ein einziger Zulassungsschein und ein Finanzierungsvertrag ausgestellt, unabhängig davon, ob zwei Gebrauchtwagen zur Verschrottung abgegeben werden.
Zur Registrierung reicht der akzeptierte Antragsteller dem validierten Hersteller eine Teilnahmedatei mit folgenden Unterlagen ein:
- den Personaausweis des gesetzlichen Vertreters / den Ausweis der Person, die bevollmächtigt / bevollmächtigt / benannt ist, den Antragsteller anzumelden, das gebrauchte Fahrzeug zur Verschrottung zu übergeben, das gebrauchte Fahrzeug abzumelden und das neue Fahrzeug zu erwerben, innerhalb der Gültigkeit, in Kopie;
- die Vollmacht / Delegation / Benennung der Person, die den Antragsteller anmeldet, den Gebrauchtwagen zur Verschrottung liefert, den Gebrauchtwagen löscht und den Neuwagen kauft, ggf. in Kopie;
- die Gründungsurkunde / Eintragungsurkunde im Vereins- und Stiftungsregister / Eintragungsurkunde im Handelsregister, in beglaubigter Abschrift „nach dem Original“;
- die Zulassungsbescheinigung des Gebrauchtwagens, in beglaubigter Kopie „nach dem Original „;
- den Fahrzeugausweis des benutzten Fahrzeugs in beglaubigter Kopie „nach dem Original“;
- das vom kommunalen öffentlichen Dienst ausgestellte Nachweisdokument für den Führerschein und die Zulassung der zuständigen territorialen Fahrzeuge in beglaubigter Kopie „nach dem Original“,falls sich das Baujahr, das Jahr der Erstzulassung in Rumänien und/oder ggf. die Kategorie des Gebrauchtfahrzeugs nicht aus der Zulassungsbescheinigung oder aus dem Personalausweis des Gebrauchtfahrzeugs ergeben.
Zum Zeitpunkt des Abschlusses des Finanzierungsvertrages wird dem akzeptierten Antragsteller der Registrierungsvermerk ausgestellt.
Ausgeschlossen ist die Registrierung des zugelassenen Bewerbers gleichzeitig und mit demselben Gebrauchtfahrzeug bei 2 oder mehr validierten Herstellern. Die unter Verstoß gegen diese Bedingung vorgenommene Registrierung hat die Annullierung aller Finanzierungsverträge und der so erhaltenen Registrierungsvermerke sowie den Ausschluss des Antragstellers aus dem Programm ohne die Möglichkeit der Registrierung zur Folge.
Der Registrierungsschein ist 300 Tage ab Ausstellungsdatum gültig, mit Ausnahme des Jahres 2024, in dem seine Gültigkeit den 25. November nicht überschreiten darf. Beabsichtigt der Antragsteller, zwei gebrauchte Fahrzeuge zur Entsorgung zu übergeben, müssen die Angaben zu beiden Fahrzeugen im Zulassungsschein bei dessen Ausstellung enthalten sein.
Der Antragsteller, der seine Teilnahmedatei zurückgezogen hat, kann sich unter den in diesem Leitfaden angegebenen Bedingungen erneut für das Programm bei demselben oder einem anderen validierten Hersteller anmelden.
Innerhalb der Gültigkeitsdauer des Registrierungsvermerks geht der registrierte Bewerber auf:
- Übergabe des Gebrauchtfahrzeugs an einen autorisierten Sammler zur Verschrottung und Ausstellung des Verwertungsnachweises;
- Abmeldung des Gebrauchtwagens aus dem Verkehrsregister und Erhalt der Abmeldebescheinigung;
- die Übermittlung der Informationen zur Verschrottung und Löschung des Gebrauchtfahrzeugs an den validierten Hersteller.
Erwerb des neuen Fahrzeugs durch die juristische Person
Innerhalb der Gültigkeitsdauer des Registrierungsvermerks gehen der validierte Hersteller und der Begünstigte wie folgt vor:
- Erledigung der Verkaufs-Kauf- und Liefer-Annahme-Formalitäten des Neuwagens:;
- Ausstellung und Aufnahme der Rechnung in den Antrag sowie die Ausstellung der Konformitätsbescheinigung durch den Hersteller.
Rechtliche Grundlage:
- Verordnung 179/2022 zur Änderung des Anhangs zur Verordnung des Ministers für Umwelt, Gewässer und Wälder Nr. 323/2020 für die Genehmigung des Finanzierungsleitfadens des Programms zur Verringerung der Treibhausgasemissionen im Verkehr durch die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge, 2020-2024;
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