Rabla Clasic Programm – Rechtspersonen

Im Amtsblatt (Teil I) Nr. 110 vom 3. Februar 2022 wurde die folgende MMAP-Verordnung 180/2022 bezüglich der Änderung des Anhangs zur Verordnung des Ministers für Umwelt, Gewässer und Wälder Nr. 324/2020 für veröffentlicht die Genehmigung des Finanzierungsprogramms für die Erneuerung des Nationalparkplatzes 2020-2024.

Gemäß dem kürzlich veröffentlichten normativen Gesetz sind die nachstehenden Begriffe und Ausdrücke wie folgt definiert:

  • Fahrzeug – das Fahrzeug der Nutzungskategorie M1, das für die Personenbeförderung konzipiert und gebaut wurde und das zusätzlich zum Fahrersitz maximal 8 Sitzplätze gemäß RNTR 2 hat;
  • Leichter Lieferwagen – das Fahrzeug der Nutzungskategorie N1, das für den Gütertransport mit einer Höchstmasse von nicht mehr als 3,5 Tonnen gemäß RNTR 2 konzipiert und gebaut wurde, einschließlich des Fahrzeugs, in dessen Zulassungsbescheinigung der Ausdruck „Mischfahrzeug“ eingetragen ist “ (Fahrzeug, das bauartbedingt für die gleichzeitige Beförderung von Personen und Gütern in getrennten Abteilen vorgesehen ist);
  • Leichter Lastkraftwagen / Sonderfahrzeug – das Fahrzeug der Nutzungskategorie M1 oder N1, das für die Beförderung von Personen oder Gütern bestimmt ist und eine bestimmte Funktion erfüllt, die Karosserieanpassungen und / oder Sonderausrüstung erfordert, mit einer Höchstmasse von nicht mehr als 3,5 Tonnen , gemäß RNTR 2;
  • neues Fahrzeug – jedes Auto, jeder Kleintransporter oder Spezial-/Kleinlaster, jedes Motorrad, das noch nie zugelassen wurde; aus Sicht des Antriebssystems kann das im Rahmen des Programms gekaufte neue Fahrzeug sein: thermisch (mit Verbrennungsmotor), Hybrid;
  • Gebrauchtwagen – alle Pkw, Kleinbusse, Kleintransporter oder Kleinlaster, die kumulativ die folgenden Anforderungen erfüllen:
  • in Rumänien registriert ist oder gegebenenfalls gemäß den institutionellen Verfahren im System der Verteidigung, der öffentlichen Ordnung und der nationalen Sicherheit registriert ist;
  • enthält kumulativ die wesentlichen Komponenten (Motor, Getriebe, Fahrwerk, Karosserie, Fahrgestell sowie die elektronische Ausrüstung zur Steuerung der Funktionen des Fahrzeugs und der Katalysatoreinrichtung, falls diese vom Hersteller bereitgestellt wurden);
  • hat zum Zeitpunkt der Einschreibung in das Programm ein Dienstalter von mindestens 6 Jahren ab dem Jahr der Erstregistrierung in Rumänien, mit Ausnahme des Dienstalters, das einer administrativ-territorialen Einheit oder einer öffentlichen Einrichtung gehört. Liegt das im Fahrzeugausweis des Fahrzeugs eingetragene Zulassungsjahr vor dem Baujahr, gilt das Baujahr als Zulassungsjahr;
  • Begünstigter – natürliche oder juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts oder die Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit oder Berufsorganisation, die in einer der Formen der Ausübung des freien Berufs organisiert ist und ihre Tätigkeit ausübt, einschließlich der Institution der Verteidigung, öffentlichen Ordnung und Sicherheit national, das im Rahmen des Programms ein neues Fahrzeug gekauft hat;

 

Bedingungen für die Gewährung der Kastationsprämie an die juristische Person Die folgenden Kategorien rumänischer juristischer Personen des öffentlichen oder privaten Rechts mit beruflichem Sitz in Rumänien profitieren von der Kassationsprämie:

die administrativ-territoriale Behörde einschließlich der administrativ-territorialen Behörde der Gemeinde;

  1. die Bildungseinheit oder -einrichtung, staatlich oder privat;
  2. die Anstalt des öffentlichen Rechts, einschließlich der als Anstalt des öffentlichen Rechts eingerichteten Forschungs- und Entwicklungsanstalt, sowie der Anstalt des Systems der Verteidigung, der öffentlichen Ordnung und der nationalen Sicherheit;
  3. Nichtregierungsorganisation;
  4. Unternehmen das einer in Rumänien anerkannten religiösen Sekte angehört;
  5. der Wirtschaftsakteur, einschließlich des Forschungs- und Entwicklungsinstituts, das seine Tätigkeit in einem Wirtschaftsregime ausübt;
  6. die Berufskanzlei mit beschränkter Haftung;
  7. die medizinisch-sanitären Einheiten, die gemäß den Bestimmungen des Gesellschaftsgesetzes Nr.31/1990, neu aufgelegt, mit nachträglichen Änderungen und Ergänzungen;
  8. Personen ohne Rechtspersönlichkeit: autorisierte natürliche Person, Einzelunternehmen und Familienunternehmen;
  9. Berufsverbände, die nach Maßgabe der besonderen gesetzlichen Bestimmungen in einer der Formen der Ausübung des freien Berufs organisiert sind und ihre Tätigkeit ausüben;
  10. sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts oder des Privatrechts.

Von der Stornoprämie profitiert derjenige Rechtsträger, der folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt:

  • von der AFM die Genehmigung der Abnahmeakte eingeholt;
  • bei einem validierten Hersteller für den Kauf eines Neuwagens zugelassen, Erhalt des Zulassungsscheins und des Finanzierungsvertrags;
  • das gebrauchte Fahrzeug gemäß den Bestimmungen dieses Leitfadens an einen autorisierten Abholer übergeben;
  • das gebrauchte Fahrzeug gemäß den Bestimmungen dieses Leitfadens aus den Verkehrsaufzeichnungen entfernt wurde;
  • dem validierten Hersteller Informationen über die Vernichtung und Löschung aus den Aufzeichnungen des Gebrauchtfahrzeugs gemäß den Bestimmungen dieses Leitfadens vorgelegt werden;

Zulassungskriterien der juristischen Person

Der Bewerber, der die folgenden Zulassungskriterien erfüllt, kann zum Zeitpunkt der Einreichung der Zulassungsakte am Programm teilnehmen

 

  • handelt im eigenen Namen;
  • die Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben, Bußgeldern und Beiträgen an den Staatshaushalt, den lokalen Haushalt und den Haushalt des Umweltfonds gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen erfüllt hat;

–           nicht mit von der Finanzgesetzgebung genehmigten Urkunden registriert ist;

–           sich nicht in einem Zustand der Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses befindet, sich nicht im Verfahren der gerichtlichen Sanierung, Auflösung, Liquidation, Liquidation, Abmeldung, Stilllegung, einschließlich Betriebsstilllegung befindet, nicht unter besonderer Verwaltung steht,  hat keine Aktivitäten, einschließlich wirtschaftlicher, ausgesetzt oder eingeschränkt, befindet sich nicht in einer anderen ähnlichen Situation, die gegebenenfalls gesetzlich geregelt ist; weder Gegenstand eines Gerichtsverfahrens für die oben genannten Situationen noch für andere ähnliche Situationen;

–           auf dem Hoheitsgebiet Rumäniens wirtschaftliche Tätigkeiten ausübt und nicht rechtskräftig wegen Verbrechen gegen die Umwelt verurteilt wurde;

–           war und ist nicht Gegenstand eines Verfahrens zur Rückforderung staatlicher Beihilfen, die aufgrund einer Entscheidung des Wettbewerbsrates oder der Europäischen Kommission für rechtswidrig und mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt wurden oder, falls dies Gegenstand war einer solchen Entscheidung, diese bereits vollstreckt und die Forderung vollständig beigetrieben ist;

–           nicht die Haupttätigkeit ausübt und keine Tätigkeiten in einem der in Anhang 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union aufgeführten Sektoren ausübt, in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) Nr. 1.407 / 2013/ 18.12.2013/; daher wird das im Rahmen des Programms zu erwerbende Fahrzeug weder für die Durchführung dieser Aktivitäten noch für den Straßengütertransport verwendet;

–         der Gesamtwert der De-minimis-Beihilfe, von der er während eines Zeitraums von 3 aufeinanderfolgenden Jahren profitiert hat (2 vorangegangene Geschäftsjahre und das Geschäftsjahr, in dem er die Annahmeakte im Programm einreicht), kumuliert mit dem Wert der finanziellen Zuwendung auf der Grundlage der De-minimis-Regelung gewährt wird, den Lei-Gegenwert von 200.000 Euro (bzw. 100.000 Euro, wenn es im Straßengüterverkehr tätig ist) zum Zeitpunkt der Einreichung der Zulassungsunterlagen nicht übersteigt. Wenn der Antragsteller den Status eines Einzelunternehmens im Sinne von Artikel 2 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 hat. 1.407 / 2013 wird der Gesamtwert der De-minimis-Beihilfe berechnet, indem die De-minimis-Beihilfen summiert werden, die für einen Zeitraum von 3 aufeinanderfolgenden Jahren den Unternehmen gewährt wurden, die Teil des jeweiligen Einzelunternehmens sind;

–         für den Kauf desselben Fahrzeugs, das im Rahmen des Programms gekauft werden soll, keine Finanzierung durch Projekte oder Programme erhalten hat und nicht dabei ist, diese aus anderen öffentlichen Mitteln, einschließlich Gemeinschaftsmitteln, zu erhalten, mit Ausnahme von Vorhaben, die aus europäischen Fonds im Zusammenhang mit der Kohäsion finanziert werden Politik.

Die Abnahmeakte muss folgende Unterlagen enthalten:

Die Abnahmeakte muss folgende Unterlagen enthalten:

  • das Finanzierungsantragsformular in Anhang Nr.6 zu diesem Leitfaden, vollständig mündlich ausgefüllt und vom gesetzlichen Vertreter oder seinem Bevollmächtigten unterzeichnet;
  • Steuerbescheinigung, ausgestellt auf den Namen der antragstellenden juristischen Person durch die spezialisierte Gebietskörperschaft des Finanzministeriums, nicht älter als 30 Tage zum Zeitpunkt der Einreichung der Zulassungsakte;
  • Steuerbescheinigung über die Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Staatshaushalt, ausgestellt auf den Namen der antragstellenden juristischen Person durch die spezialisierte Gebietskörperschaft des Finanzministeriums, nicht älter als 30 Tage zum Datum der Einreichung der Annahmeakte;
  • Bescheinigung über die Steuerbescheinigung über die kommunalen Steuern und Gebühren und sonstigen Einnahmen aus dem kommunalen Haushalt, ausgestellt auf den Namen des Antragstellers durch die lokale Behörde, in deren Gebiet der Antragsteller seinen Sitz hat, nicht älter als 30 Tage zum Datum der Einreichung der Aktenannahme;
  • Steuerbescheinigung über die Verpflichtungen gegenüber dem Umweltfonds, ausgestellt auf den Namen der antragstellenden juristischen Person von AFM, nicht älter als 30 Tage zum Datum der Einreichung der Annahmeakte;
  • die in Textverarbeitung ausgefüllte Erklärung zur Eigenverantwortung über die in den letzten 3 Jahren bzw. 2 vorangegangenen Geschäftsjahren und dem Geschäftsjahr, in dem sich der Bewerber/die Bewerberin in das Programm einschreibt, erhaltenen De-minimis-Hilfen, unterzeichnet vom gesetzlichen Vertreter / Bevollmächtigten, gemäß dem Formular in Anlage Nr. 7 zu diesem Leitfaden. Wenn der Antragsteller den Status eines Einzelunternehmens im Sinne von Artikel 2 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 hat. 407 / 2013 wird der Gesamtwert der De-minimis-Beihilfen berechnet, indem die De-minimis-Beihilfen summiert werden, die für einen Zeitraum von 3 aufeinanderfolgenden Jahren an die Unternehmen gewährt wurden, die Teil des jeweiligen Einzelunternehmens sind;
  • die Erklärung zur Eigenverantwortung über die Haupttätigkeit, die Bereiche, in denen der Antragsteller seine Tätigkeit tatsächlich ausübt, sowie die Tätigkeit, für die das im Rahmen des Programms anzuschaffende Neufahrzeug eingesetzt werden soll, durch Textverarbeitung ausgefüllt, vom gesetzlichen Vertreter oder seinem Bevollmächtigten unterzeichnet, gemäß dem Formblatt in Anhang Nr.8 zu diesem Leitfaden.

Im Rahmen des Analyseverfahrens kann die Kommission nur einmal aus demselben Grund die Behebung / Klärung der eingereichten Unterlagen aus Gründen, die sich auf Folgendes beziehen, verlangen kann: die im Leitfaden bereitgestellten Formblätter und / oder die unleserlichen Dokumente, die in einer anderen Form als gewünscht dargestellt werden oder welche Löschungen oder Änderungen sowie Unvollständigkeiten enthalten.

Die eingereichten Unterlagen bescheinigen die Erfüllung der Zulassungskriterien zum Zeitpunkt der Einreichung der Akte

Innerhalb von 10 (zehn) Arbeitstagen nach dem Tag der Veröffentlichung der Liste hat der Antragsteller Gelegenheit, die angeforderten Unterlagen zu übermitteln, um die Gründe zu beseitigen, die zur Ablehnung des Finanzierungsantrags führen können.

Annahmeakte werden abgelehnt wegen:

  • Fehlen oder Verlassen der Gültigkeitsdauer eines Dokuments;
  • Nichterfüllung eines Zulassungskriteriums;
  • Versäumnis, Unterlagen zur Behebung innerhalb der in Absatz (5) festgelegten Frist einzureichen

Der AFM- Lenkungsausschuss genehmigt die zur Genehmigung vorgeschlagenen Dateien und genehmigt die Liste der zur Ablehnung vorgeschlagenen Dateien. Der AFM-Beratungsausschuss genehmigt die Finanzierung der vom Lenkungsausschuss genehmigten Dossiers.

Die Bewilligung der Finanzierung der Antragsteller, die den Regelungen zur De-minimis-Beihilfe unterliegen, erfolgt im Rahmen der für sie bestimmten und durch die De-minimis-Regelung bereitgestellten Mittel.

Die Listen der akzeptierten / abgelehnten Bewerber werden auf der AFM-Website veröffentlicht.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Ergebnisse des Analyseverfahrens den Bewerbern per E-Mail mitgeteilt werden.

Die Zulassungsdossiers werden gemäß den Bestimmungen dieses Artikels kontinuierlich für die gesamte Dauer des Programms innerhalb des dafür vorgesehenen Budgets genehmigt.

Abgabe des Gebrauchtwagens an die juristische Person gegenüber

Im Rahmen des Programms kann sich der Antragsteller, der kein gebrauchtes Fahrzeug besitzt, bei einem validierten Hersteller registrieren lassen, um ein neues Fahrzeug unter der Voraussetzung des Umweltzeichens zu kaufen, vorausgesetzt, dass der Übergeber die Ausgaben zu seinen Gunsten übernimmt.

Die Übernahme durch den Zedenten zugunsten des Antragstellers erfolgt durch Unterzeichnung der Erklärung aus dem Registrierungsvermerk, der in der Anlage zum Finanzierungsvertrag enthalten ist.

Vor Unterzeichnung der Erklärung legt der Übertragende dem validierten Hersteller die in Artikel 21 (3) (d) -f) genannten Unterlagen vor, die der Teilnahmeakte des Antragstellers beizufügen sind.

Die Annahme der Abtretung zugunsten des Antragstellers ist unwiderruflich, es sei denn, der Antragsteller verzichtet auf den Kauf des neuen Fahrzeugs..

Der Übergeber hat keinen Anspruch auf Erhalt des Umweltzeichens oder Ansprüche irgendwelcher Art gegenüber AFM oder dem validierten Hersteller. AFM und der validierte Hersteller haften gegenüber dem Antragsteller nicht für Schäden, die ihm durch den Übergeber entstehen.

Bitte beachten Sie, dass die Abtretung durch den Zedenten zugunsten von zwei oder mehr Bewerbern mit demselben Gebrauchtwagen ausgeschlossen ist.  Die Nichteinhaltung dieser Bedingung hat die Annullierung aller so erhaltenen Finanzierungsverträge und Registrierungszeichen sowie den Ausschluss von Bewerbern aus dem Programm zur Folge, ohne dass sie erneut aufgenommen werden können.

Der Antragsteller muss dem validierten Hersteller das Teilnahmedossier mit den in Artikel 21 Absatz (3) genannten Dokumenten mit Ausnahme der in Buchstaben d), e) und f) vorlegen, falls er nicht mit seinen eigenen an dem Programm teilnimmt gebrauchtes Fahrzeug.

Nach seiner Aufnahme in die Liste der akzeptierten/abgelehnten Bewerber muss sich der akzeptierte Bewerber innerhalb von 60 Tagen nach der Genehmigung registrieren, mit Ausnahme von 2024, wenn die Frist der 25. November ist, für jeden der Produzenten, die einen Vertrag mit AFM abgeschlossen haben.

Die Ausnahme bildet der akzeptierte Antragsteller, der von den geltenden Vorschriften im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens betroffen ist und sich nur nach allen Verfahren und unter den gesetzlich vorgeschriebenen Bedingungen und Fristen bei einem validierten Hersteller registrieren kann.

Die Registrierung des Antragstellers besteht aus:

  1. Identifizierung des Antragstellers anhand der in Absatz (3) vorgesehenen Unterlagen;
  2. Überprüfung der Aufnahme in die von der AFM akzeptierte Bewerberliste und Korrespondenz mit der in der Zulassungsbescheinigung und im Personalausweis des Gebrauchtwagens eingetragenen Person; für den Fall, dass sich seit dem Ausstellungsdatum der Zulassungsbescheinigung und/oder des Personalausweises des Gebrauchtfahrzeugs Änderungen hinsichtlich der Rechtsform oder bestimmter Identifikationsmerkmale des Antragstellers (Name, Anschrift der Zentrale) ergeben haben,da diese nicht in den Dokumenten des gebrauchten Fahrzeugs vermerkt sind, das gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ausgestellte Dokument(s), dessen Änderungen beantragt werden
  3. Identifizierung des Gebrauchtwagens und Feststellung der Alters- und Zulassungsbedingungen anhand der vorgelegten Dokumente;
  4. Aufnahme in den Antrag der Informationen über: den Eigentümer des Gebrauchtfahrzeugs, den Antragsteller für die Finanzierung und das Gebrauchtfahrzeug;
  5. automatische Generierung des Finanzierungsvertrages und des Registrierungsvermerks und deren Aushändigung an den Antragsteller. Für den Kauf jedes Neuwagens wird ein einziger Zulassungsschein und ein Finanzierungsvertrag ausgestellt, unabhängig davon, ob zwei Gebrauchtwagen zur Verschrottung abgegeben werden.

Zur Registrierung reicht der akzeptierte Antragsteller dem validierten Hersteller eine Teilnahmedatei mit folgenden Unterlagen ein:

  1. den Personaausweis des gesetzlichen Vertreters / den Ausweis der Person, die bevollmächtigt / bevollmächtigt / benannt ist, den Antragsteller anzumelden, das gebrauchte Fahrzeug zur Verschrottung zu übergeben, das gebrauchte Fahrzeug abzumelden und das neue Fahrzeug zu erwerben, innerhalb der Gültigkeit, in Kopie;
  2. die Vollmacht / Delegation / Benennung der Person, die den Antragsteller anmeldet, den Gebrauchtwagen zur Verschrottung liefert, den Gebrauchtwagen löscht und den Neuwagen kauft, ggf. in Kopie;
  3. die Gründungsurkunde / Eintragungsurkunde im Vereins- und Stiftungsregister / Eintragungsurkunde im Handelsregister, in beglaubigter Abschrift „nach dem Original“;
  4. die Zulassungsbescheinigung des Gebrauchtwagens, in beglaubigter Kopie „nach dem Original „;
  5. den Fahrzeugausweis des benutzten Fahrzeugs in beglaubigter Kopie „nach dem Original“;
  6. das vom kommunalen öffentlichen Dienst ausgestellte Nachweisdokument für den Führerschein und die Zulassung der zuständigen territorialen Fahrzeuge in beglaubigter Kopie „nach dem Original“,falls sich das Baujahr, das Jahr der Erstzulassung in Rumänien und/oder ggf. die Kategorie des Gebrauchtfahrzeugs nicht aus der Zulassungsbescheinigung oder aus dem Personalausweis des Gebrauchtfahrzeugs ergeben.

Zum Zeitpunkt des Abschlusses des Finanzierungsvertrages wird dem akzeptierten Antragsteller der Registrierungsvermerk ausgestellt.

Ausgeschlossen ist die Registrierung des zugelassenen Bewerbers gleichzeitig und mit demselben Gebrauchtfahrzeug bei 2 oder mehr validierten Herstellern. Die unter Verstoß gegen diese Bedingung vorgenommene Registrierung hat die Annullierung aller Finanzierungsverträge und der so erhaltenen Registrierungsvermerke sowie den Ausschluss des Antragstellers aus dem Programm ohne die Möglichkeit der Registrierung zur Folge.

Der Registrierungsschein ist 300 Tage ab Ausstellungsdatum gültig, mit Ausnahme des Jahres 2024, in dem seine Gültigkeit den 25. November nicht überschreiten darf. Beabsichtigt der Antragsteller, zwei gebrauchte Fahrzeuge zur Entsorgung zu übergeben, müssen die Angaben zu beiden Fahrzeugen im Zulassungsschein bei dessen Ausstellung enthalten sein.

Verschrottung und Abmeldung des Gebrauchtwagens durch die juristische Person

Innerhalb der Gültigkeitsdauer des Registrierungsvermerks geht der registrierte Bewerber auf:

  1. Übergabe des Gebrauchtfahrzeugs an einen autorisierten Sammler zur Verschrottung und Ausstellung des Verwertungsnachweises;
  2. Abmeldung des Gebrauchtwagens aus dem Verkehrsregister und Erhalt der Abmeldebescheinigung;
  3. die Übermittlung der Informationen zur Verschrottung und Löschung des Gebrauchtfahrzeugs an den validierten Hersteller.

 

Erwerb des neuen Fahrzeugs durch die juristische Person

 

              Innerhalb der Gültigkeitsdauer des Registrierungsvermerks gehen der validierte Hersteller und der Begünstigte wie folgt vor:

  1. Erledigung der Verkaufs-Kauf- und Liefer-Annahme-Formalitäten des Neuwagens:;
  2. Ausstellung und Aufnahme der Rechnung in den Antrag sowie die Ausstellung der Konformitätsbescheinigung durch den Hersteller.

Achtung! Die Registrierungsvermerke, für die innerhalb der Gültigkeitsdauer des Registrierungsvermerks keine Rechnungen in die Anmeldung eingebracht wurden, werden storniert.

 Rechtliche Grundlage:

  • Verordnung 180/2022 zur Änderung des Anhangs zur Verordnung des Ministers für Umwelt, Gewässer und Wälder Nr. 324/2020 für die Genehmigung des Finanzierungsleitfadens für das Programm zur Stimulierung der Erneuerung des Nationalen Parkplatzes 2020-2024
  • afm.ro

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