Die Registrierung im SPV ist ab dem 1. März 2022 verpflichtend

Die Registrierung im SPV wird ab dem 1. März 2022 für die Übermittlung von Anträgen, Dokumenten oder anderen Dokumenten an die Steuerbehörden von Steuerpflichtigen, die eine wirtschaftliche Tätigkeit in einer Form einer genehmigten Tätigkeit ausüben, verpflichtend.

Diese Verpflichtung gilt für juristische Personen, Vereine und andere Körperschaften ohne Rechtspersönlichkeit, natürliche Personen, die einen freien Beruf oder eine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit als befugte natürliche Personen, Einzelunternehmen und Familienunternehmen ausüben.

Kommt der Steuerpflichtige/Zahlungspflichtige seiner Mitteilungspflicht auf elektronischem Weg zur Fernübermittlung von Anträgen, Urkunden oder sonstigen Unterlagen nicht nach und werden diese in Briefform an die zentrale Finanzbehörde übermittelt, so werden diese nicht berücksichtigt. Daher müssen Steuerpflichtige / Zahlungspflichtige auf die Verpflichtung hinweisen, mittels elektronischer Fernübertragung zu kommunizieren.

Natürliche oder juristische Personen, die Inhaber qualifizierter digitaler Zertifikate sind, können die Registrierung als SPV-Benutzer auf ihrer Grundlage beantragen. Natürliche Personen, die kein solches Zertifikat besitzen, können eine Registrierung auf der Grundlage von Benutzername und Passwort beantragen.

Für zusätzliche Informationen klicken Sie hier https://static.anaf.ro/static/3/Anaf/20220209161616_inrolarespv.pdf